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/ ©Screenshot ÖGK

Ohne Foto droht die E-Card-Sperre: Wer trotzdem keines braucht

Ab Jänner droht knapp 100.000 Österreichern die Sperre der e-Card, weil sie kein Foto auf ebenjener haben. Insgesamt sind 2,4 Millionen e-Cards ohne Foto im Umlauf. Wieso nicht jeder von der Sperre betroffen ist, erfahrt ihr hier.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(164 Wörter)

Seit 2022 ist ein Passfoto auf den e-Cards in Österreich verpflichtend. Für immerhin rund 100.000 Österreicher könnte diese Regelung nun daher zum Problem werden – sie haben nämlich noch kein Foto auf ihren e-Cards. Diese werden dann mit 1. Jänner 2024 gesperrt. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt.

Mehrere Personengruppen von Foto-Pflicht ausgenommen

Insgesamt waren mit Stand 8. November 2023 sogar über 2,4 Millionen solcher e-Cards ausgestellt, kritisierte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung. Dennoch droht „nur“ für etwa 100.000 Menschen die Sperre der Karte. Der Grund liegt darin, dass mehrere Personengruppen von der Foto-Pflicht ausgenommen sind. Ausnahmen gelten nämlich für Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4. Diese Menschen benötigen kein Foto auf ihren e-Cards, für sie besteht daher auch kein Handlungsbedarf – bei allen anderen Versicherten jedoch schon. Nähere Informationen findet ihr hier.

Häufig gestellte Fragen

Laut einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen 106.814 Karten von Personen mit Krankenversicherungsanspruch ab 1. Jänner 2024 gesperrt werden. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt. E-cards ohne Foto sollen also zu Beginn des neuen Jahres gesperrt werden.

Bezüglich der Foto-Regelung gibt es auch einige Ausnahmen. Generell seien davon rund 2,3 Millionen e-cards im Umlauf, denn Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4 benötigen kein Foto. Für sie besteht auch kein Handlungsbedarf.

Personen die über keines dieser Dokumente verfügen, müssen grundsätzlich ein Foto eigenständig übermitteln:

  • österreichischen Reisepass,
  • österreichischen Personalausweis,
  • österreichischen Scheckkartenführerschein,
  • Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. eine Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

 

Mit dem Foto-Sofort-Check kannst du prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für deine e-card vorhanden ist.

Mit der Registrierungsstellen-Suche findest du deine zuständige, nächstgelegene Registrierungsstelle.

  • Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen.
  • Du musst das Foto persönlich abgeben und deine e-card oder Sozialversicherungsnummer dabei haben.
  • Wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft hast musst du einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Hast du keinen Ausweis, brauchst du einen Identitätszeugen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und deine Identität bestätigen.
  • Wenn du keine österreichische Staatsbürgerschaft hast, musst du dein Reisedokument im Original vorzeigen.

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