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Erhöhung steht an: Wer 2024 bis zu 2.200 Euro mehr bekommt

Millionen von Österreicher werden von dieser Erhöhung profitieren. Für manche bedeutet die Valorisierung sogar bis zu 2.200 Euro mehr Geld im Jahr 2024.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(253 Wörter)

Seit 1. Jänner 2023 werden die Familienleistungen in Österreich valorisiert. Konkret werden die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus sowie das Schulstartgeld nun jährlich an die Inflation angepasst. Für das kommende Jahr 2024 erhalten die Familien in Österreich durch die Valorisierung 9,7 Prozent mehr. Das sind bis zu 2.200 Euro mehr pro Jahr.

1,2 Millionen Familien profitieren davon

Für 2024 bedeutet die Anpassung aller Familienleistungen an die Inflationen konkret, dass die Mittel für die Familienbeihilfe um 433 Millionen Euro und die Mittel für das Kinderbetreuungsgeld um rund 117 Millionen Euro steigen. Insgesamt profitieren 1,2 Millionen Familien und 1,9 Millionen Kinder von der Valorisierung.

Die Valorisierung der Familienleistungen anhand des Beispiels einer Familie:

  • Kinderbetreuungsgeld: Je nachdem, welche Variante man beim Kinderbetreuungsgeld gewählt hat, sind das zwischen 1.000 und 2.000 Euro mehr.
  • Familienbeihilfe plus der Kinderabsetzbetrag von rund 212 Euro mehr pro Kind, wenn das Kind unter 3 Jahren ist.
  • Das bedeutet, bei einer Inflation wie jetzt werden bis zu 2.200 Euro pro Jahr zusätzlich ausgezahlt.

Das ist 2024 neu:

„Papabonus“ verdoppelt

Der Familienzeitbonus während des Papamonats wurde verdoppelt, um mehr Vätern die Familienzeit zu ermöglichen. Dies bedeutet eine Erhöhung von 740 Euro auf über 1.480 Euro im Monat und ist eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Väterbeteiligung. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert und beträgt ab 1. Jänner 2024 somit rund 1.600 Euro im Monat. Bereits seit 1. Jänner 2023 entfällt die Anrechnung des Familienzeitbonus auf ein vom Vater später bezogenes Kinderbetreuungsgeld.

Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes erhöht

Kinderbetreuungsgeld: Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, die eine geringfügige Beschäftigung ermöglichen soll, wird 2024 von 7.800 Euro auf 8.100 Euro erhöht.

Mehr Geld beim Familienbonus Plus & Kindermehrbetrag

Ab 1 Jänner 2024 wird der Familienbonus Plus für volljährige Kinder von 650 auf 700 Euro und der Kindermehrbetrag von 550 Euro auf 700 Euro erhöht.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.12.2023 um 13:24 Uhr aktualisiert

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