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/ ©Montage: Pexels/ KK
Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt eine Frau mit Medikamenten in der Hand und im Vordergrund die E-Card.

Neue Rezeptgebühr: So viel zahlst du 2024 für Medikamente

Mit 1. Jänner 2024 wird die Rezeptgebühr erhöht. Wer im neuen Jahr mit einem Rezept vom Arzt ein Medikament kaufen will, zahlt künftig nicht mehr die 6,85 Euro, wie dieses Jahr gehandhabt.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(215 Wörter)

Mit dem neuen Jahr wird auch die Rezeptgebühr teurer. 2023 zahlten die Österreicher für ein Medikament auf Rezept noch 6,85 Euro, mit Montag, dem 1. Jänner 2024 sind es 7,10 Euro pro Packung. Ist ein Medikament aber günstiger als die Rezeptgebühr, dann ist nur der Preis der Packung an sich zu zahlen.

Diese Personen sind von der Rezeptgebühr befreit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch von der Rezeptgebühr befreit werden. Manche Personen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können per Antrag befreit werden. Dazu zählen unter anderem Sozialhilfe-Bezieher, Zivildiener, Asylwerber und Personen mit niedrigem Einkommen.

Zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Medikamente ausgegeben

Aber noch eine Personengruppe kann von den Rezeptgebühren befreit werden. Und zwar besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Stand ist auf dem Rezeptgebührenkonto online einzusehen. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der E-Card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.

Häufig gestellte Fragen

Der Arzt verschreibt Rezepte für ein Medikament elektronisch über ein e-Rezept. Beim Erhalt der Medikamente muss man dann nur einen Selbstbehalt in Höhe der Rezeptgebühr (pro Packung) bezahlen, die restlichen Kosten übernimmt die ÖGK. Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur diesen günstigeren Preis. In bestimmten Fällen können Versicherte von der Rezeptgebühr befreit werden.

Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:

  • Bezieher einer Ausgleichszulage
  • Zivildiener
  • Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
  • Asylwerber
  • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
  • Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
  • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind

Der Antrag für eine Rezeptgebührenbefreiung kann online sowie auch persönlich oder per Post erfolgen. Den Antrag und mehr Infos findest du hier.

Wenn das monatliche Nettoeinkommen 1.110,26 Euro bei Alleinstehenden oder 1.751,56 Euro bei Paaren nicht übersteigt, kann ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gestellt werden. Bei einem erhöhten Bedarf an Medikamenten aufgrund von Krankheit oder eines Gebrechens gelten folgende Richtsätze: Alleinstehende: EUR 1.276,80/ Paare: EUR 2.014,29. Für jedes Kind erhöht sich der Richtsatz um EUR 171,31, sofern das Nettoeinkommen des Kindes den Grenzbetrag von EUR 408,36 nicht erreicht.

Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite des Sozialministeriums.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.12.2023 um 15:36 Uhr aktualisiert

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