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Symbolfoto
Symbolbild auf 5min.at zeigt zwei Personen.

Diese Behandlungen übernimmt jetzt die Kasse

Die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wurde vom Bundesrat beschlossen. Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2024 gültig.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(315 Wörter)

Mit dem Beschluss wird klinisch-psychologische Behandlung jetzt endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Somit haben alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen.

Sozialversicherung muss klinisch-psychologische Versorgungen sicherstellen

„Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde“, hält die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) Beate Wimmer-Puchinger fest. Laut Gesetzgeber hat nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. „Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde“, warnt die BÖP-Präsidentin: „Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen.“

Projekt „Gesund aus der Krise“ soll Erleichterung bringen

Bereits seit Jahren setzt sich der BÖP für eine hochwertige, niederschwellige und leistbare psychosoziale Versorgung ein und ist hier ein verlässlicher Projektpartner im Bereich der psychischen Gesundheit. So gilt das Projekt „Gesund aus der Krise“, das in enger Kooperation mit dem Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt wird, als Best Practice Modell für die Organisation des Zugangs von KlientInnen zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungs- und Behandlungseinheiten. Mit einem ähnlichen Umsetzungsmodell könnten die Kassen ihrer Versorgungsverantwortung in diesem Bereich schnellstmöglich und kostengünstig nachkommen, so dass die Versicherten rasch zu den ihnen zustehenden Leistungen kämen. Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden: „Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, so die BÖP-Präsidentin.

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