Grüne begrüßen Urteil: Vollspaltenboden nicht vereinbar mit Tierschutz
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bezüglich des Vollspaltenbodens markiert einen bedeutsamen Fortschritt für das Tierwohl in Österreich. Die Grünen zeigen sich erfreut über die Entscheidung.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs markiert einen bedeutenden Schritt für das Tierwohl in Österreich: Die bisherige Übergangsfrist für den Vollspaltenboden wurde als zu lang angesehen – eine Ansicht, die nun auch vom höchsten Gericht bestätigt wurde – 5 Minuten berichtete.
„Vollspaltenboden nicht mit dem Wohlbefinden der Tiere vereinbar“
Georg Schwarzl, Sprecher für Tierschutz bei den Grünen, äußerte sich zu dem Urteil: „Für uns Grüne war stets klar, dass der Vollspaltenboden nicht mit dem Wohlbefinden der Tiere vereinbar ist. Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist daher äußerst erfreulich.“ Er betonte weiter: „Es ist nun von großer Bedeutung, dass auch die ÖVP erkennt, dass eine schnelle Regelung im Sinne des Tierschutzes notwendig ist, um ein rasches Ende der Vollspaltenböden sicherzustellen.“
Minister für rasches Vollspaltenboden-Verbot
Die bis 2024 festgelegte Übergangsfrist war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem für Tierschutz zuständigen Ministerium und dem Koalitionspartner ÖVP. Minister Johannes Rauch hatte stets darauf hingewiesen, dass das Ziel ein zügiges Verbot der Vollspaltenböden sei. Schwarzl fügte hinzu: „Die Tatsache, dass die Vollspaltenböden nun deutlich früher als geplant abgeschafft werden, ist ein bedeutender Erfolg unserer Bemühungen für das Tierwohl.“