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„Bestens integriert“: Junger Iraker soll jetzt abgeschoben werden

Mehrere verzweifelte Leser haben sich an uns gewendet, weil Bashar Al-Ithawi, derzeit wohnhaft in Neumarkt, abgeschoben werden soll. Er sei bestens integriert, meinen sie und äußern damit ihr Unverständnis.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(423 Wörter)

„Bitte helft uns, es geht um Bashar und um sein Leben“, kann man derzeit auf Facebook lesen. Mit ähnlichen Worten haben sich auch mehrere Leser an uns gewendet. Mit Bashar ist Bashar Al-Ithawi gemeint. „Er ist seit fast neun Jahren hier in Österreich. Er ist vorbildlich integriert, selbsterhaltungsfähig, spricht fließend Deutsch und ist ein sehr beliebter und äußerst freundlicher Bürger“, erklärt man gegenüber 5 Minuten.

Zwangsabschiebung droht

Seit 18. September 2023 sitzt er nun aber in Schubhaft. Ihm droht die Zwangsabschiebung in den Irak, wo ihm, wie die Leser berichten, Folter und Gefängnis drohen würden. „Ein Freund von uns, der am 3. Oktober 2023 per Charter in den Irak abgeschoben wurde, sitzt schon im Gefängnis seit seiner Rückkehr und es gibt kein Lebenszeichen mehr von ihm“, heißt es in dem Facebook-Posting weiter. Man findet es unverständlich, wieso man einen „bestens integrierten Mann in ein Land mit Reisewarnstufe 6 abschiebt“.

Petition soll das Leben des Iraker retten

Daher hat man auch eine Petition gestartet, mit welcher man das Leben des jungen Iraker retten möchte. Wenn ihr ebenfalls mithelfen wollt, könnt ihr hier die Petition „unterschreiben“. Ein fixes Datum, wann er abgeschoben werden soll, gebe es nicht, man vermutet aber, dass es Ende Jänner oder im Februar so weit sein könnte. „Ihm wird nichts geglaubt“, erklärt man verzweifelt. Wir haben daher beim Bundesministerium für Inneres nachgefragt, wieso der junge Iraki abgeschoben werden soll.

„Es kommt in jedem Fall zu einer objektiven Prüfung“

Aus dem Innenministerium hieß es auf Nachfrage von 5 Minuten, dass man zu Einzelfällen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen könne. „Wir können aber jedenfalls versichern, dass es in jedem Einzelfall zu einer sehr genauen und objektiven Prüfung des relevanten Sachverhaltes kommt“, meint man weiter. Was man sagen könne, sei, dass lediglich Personen, „deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde“ abgeschoben würden.

Ab wann man gezwungen ist, abzuschieben

Zudem prüfe man jeden einzelnen Fall umfassend und individuell. „Dabei werden insbesondere auch eventuell drohende Gefahren im Falle einer Rückkehr sowie allfällige Integrationsbemühungen berücksichtigt“, erklärt man. In bestimmten Fällen würde es noch weitere Überprüfungsmöglichkeiten durch unabhängige Höchstgerichte geben. Die freiwillige und eigenständige Ausreise sei prinzipiell vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die bevorzugte Variante. Wenn dieser Ausreiseverpflichtung jedoch nicht nachgekommen werde, müsse man eben von staatlicher Seite her zwangsabschieben, so das BFA.

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