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„Böse Überraschung“ gibt es jetzt für PV-Anlagen-Besitzer

Wer eine Photovoltaikanlage am eigenen Dach angebracht hat, der bekommt künftig weniger für seinen überschüssigen Strom. Grund dafür ist eine Änderung, die zum Jahresende beschlossen wurde.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(250 Wörter)

Der Bau von privaten Photovoltaikanlagen wird staatlich gefördert. Die nächste OeMAG-Rechnung könnte jetzt aber bei vielen PV-Besitzern für Ärger sorgen. Bisher profitierten diese noch von den gestiegenen Strompreisen des Marktes, wenn sie mit ihren PV-Anlagen einen Stromüberschuss produzierten und diesen wiederum an den Stromanbieter verkauften. Damit soll aber mit 2024 Schluss sein. Seit 1. Jänner 2024 gelten neue Regeln für die Ermittlung des von der OeMAG zu vergütenden Marktpreises. Der Gesetzgeber hat das Ökostromgesetz novelliert. Die Änderungen können sich auf die Berechnung des Marktpreises auswirken, heißt es.

Was ändert sich?

„Neben dem bisher bekannten Marktpreis bilden die tatsächlich erzielten Vermarktungspreise die Berechnungsbasis. Der ermittelte Marktpreis kann 60 Prozent des durch die E-Control veröffentlichten Quartalsmarktpreises nicht unterschreiten und maximal dem Quartalsmarktpreis entsprechen“, so die Auskunft auf der OeMAG-Website. Diese Untergrenze wird auch dann nicht unterschritten, wenn der durchschnittlich erzielte Vermarktungspreis an der Strombörse niedriger ist. So wird seitens des Gesetzgebers sichergestellt, dass Preisschwankungen am Strommarkt nur in einem gesetzlich definierten Rahmen weitergegeben werden, wird weiters erläutert.

Einspeistarif schwankt

Was bedeutet das nun im Konkreten? Der Einspeistarif, also der Betrag, den die PV-Besitzer mit ihrem überschüssigen Strom verdienen, sinkt nun. Er wird jedes Monat neu eruiert und hat deshalb eine relativ große Schwankungsbreite, wie ein Einblick ins erste Quartal 2024 zeigt: In diesem Zeitraum soll sich der Einspeistarif zwischen 9,63 Cent und 5,78 Cent bewegen. Die Tendenz geht jedoch in Richtung des niedrigeren Betrages.

Häufig gestellte Fragen

Die staatlich eingerichtete Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prüft die Gesetzeskonformität der Anträge für neue Ökostromanlagen-

Im Oktober 2006 wurde die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG mit der Abwicklung der Ökostromförderung gemäß Ökostromgesetz betraut. Als zentrale Abwicklungsstelle für Ökostrom und Ökostrombilanzgruppenverantwortlicher für ganz Österreich sorgt sie dafür, dass die staatlichen Förderungen für erneuerbare Energien bei ihren Erzeugern ankommen. Die OeMAG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, dem von der Republik Österreich die Konzession für die Ökostromabwicklung erteilt wurde. Die Eigentümer des Unternehmens bestehen aus dem Regelzonenführer, zwei weiteren Netzbetreibern und vier Privatunternehmen. Es handelt sich bei der OeMAG um ein Public-Private-Partnership-Modell. Die Mehrheit des Unternehmens ist in privater Hand.

Das größte Geschäftsfeld der OeMAG ist die Abwicklung der Tarifförderung gemäß Ökostromgesetz, der sogenannten Ökostromabwicklung. Hierfür musste eine eigene Bilanzgruppe (Ökobilanzgruppe) eingerichtet werden. Die Betreiber von Ökostromanlagen, welche die Tarifförderung oder auch nur die Abnahme zum Marktpreis in Anspruch nehmen, sind in die Ökobilanzgruppe aufzunehmen. Die OeMAG ist als Bilanzgruppenverantwortlicher verpflichtet, für die Betreiber die Prognosen und Fahrpläne über den zukünftig eingespeisten Ökostrom zu erstellen und übernimmt so für die Ökostromproduzenten zugleich das Ausgleichsenergierisiko.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 12.01.2024 um 10:04 Uhr aktualisiert

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