Bettina Irrasch soll Pflegeanwältin bleiben
Seit fünf Jahren ist Bettina Irrasch Pflegeanwältin des Landes Kärnten – in der kommenden Regierungssitzung soll ihre Funktion um eine weitere Periode verlängert werden.
„Bettina Irrasch hat schon bei ihrer Bestellung im Jahr 2019 betont, den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen zu wollen. Das hat sie auch mit großem Know-how und Engagement unter Beweis gestellt. Wir freuen uns, dass sie sich für diese Funktion ein weiteres Mal zur Verfügung stellt“, so Landeshauptmann Peter Kaiser.
Menschen im Mittelpunkt
Die Pflegeanwaltschaft nimmt Beschwerden von hilfs- und pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern entgegen und arbeitet an der bestmöglichen Umsetzung der im Vorfeld definierten Ziele. Außerdem werden Sprechstunden auch außerhalb der Büroräumlichkeiten abgehalten und Stammtische organisiert. Kärntens Anwaltschaften sind unabhängig, weisungsfrei und transparent. „Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir sie mit 1. Juli 2023 der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion zugeteilt“, so der Landeshauptmann. Darüber hinaus soll ein neues Kärntner Anwaltenschaft-Gesetz künftig auch den juristischen Rahmen noch zielgerichteter regeln und die Ausstattung und den Bestand der Anwaltschaften nachhaltig absichern – die Arbeiten dazu laufen.