Skip to content
/ ©Tima Miroshnichenko pexels/pixabay

Bis zu 200 Euro: Diesen Bonus gibt es auch heuer wieder

2024 bringt so manche Boni mit sich. So kann auch der Reparaturbonus heuer wieder beantragt werden. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium.

von Amélie Meier
Amelie Meier 5 Minuten Online Redaktion
1 Minute Lesezeit(188 Wörter)

Auch heuer kann man den Reparaturbonus wieder beantragen. Das Klimaschutzministerium übernimmt bis zu 200 Euro pro Reparatur.

Wie komme ich zum Reparaturbonus?

Hier muss dazu einen Reparaturbon beantragt werden. Den Reparaturbon löst du beim Partnerbetrieb (es muss ein gelisteter Betrieb auf der Website sein) ein und bezahlst die Rechnung. Die Fördereinreichung erfolgt durch die Firma, in der du dein Gerät reparieren lässt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto. Welche Betriebe dabei sind, findet man ebenfalls auf der Website.

Welche Geräte können repariert werden?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).

Der Reparaturbonus:

Hier muss dazu einen Reparaturbon beantragt werden. Den Reparaturbon löst du beim Partnerbetrieb ein und bezahlst die Rechnung. Du bekommst, wenn der Betrieb die Förderung eingereicht hat, dann auf dein angegebenes Konto die Auszahlung.

Bis zu 200 Euro pro Reparatur kannst zurückbekommen.

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.

Die Förderung bekommst du für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderungsfähigen Geräte findest du in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in deinem Besitz befinden.

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes