
Knalleffekt im Prozess um Klagenfurter „Horror-Zahnarzt“
Weil der gerichtlich beeidete Sachverständige zugeben musste und bestätigte, dass es Kontakte zu Prozessbeteiligten gab, werden die Anwälte des Zahnarztes nun die Staatsanwaltschaft einschalten um den Fall zu prüfen.
Es geht, wie schon berichtet, um den Fall von Dr. Werner E. aus Klagenfurt, einem angeblichen „Horrorarzt“ dessen Fall sich nun schon über Jahre zieht und sich immer mehr zum Horror von Justitia entwickelt. Jetzt musste ein Sachverständiger zugeben Kontakt zu Privatklägern gehabt zu haben.
Schwere Vorwürfe gegen Klagenfurter Zahnarzt
Aber der Reihe nach: Die Staatsanwaltschaft wirft Werner E. vor, nicht „lege artis“ Patienten behandelt zu haben. Dazu wurde vom Gericht ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt, das für den Klagenfurter wenig Positives zum Inhalt hatte. Gestern wurde im Landesgericht für Strafsachen in Graz das Verfahren gegen den Klagenfurter Zahnarzt weitergeführt, dem vorgeworfen wird, unnötige Behandlungen durchgeführt und unrechtmäßige Abrechnungen zu Lasten der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) und der Beamtenversicherung (BVA) vorgenommen zu haben. Der Zahnarzt bestritt weiterhin alle Vorwürfe.
Kontakt zu Prozessbeteiligten
Der eingangs der Verhandlung neuerlich wegen Befangenheit abgelehnte Sachverständige gab im Rahmen seiner Befragung durch den Verteidiger des Angeklagten zu, von der Beamtenversicherung, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat, kontaktiert worden zu sein, noch bevor er mit seiner eigentlichen Arbeit als Sachverständiger begonnen hatte. Dann legte der Verteidiger des Angeklagten dem Richter den brisanten Inhalt eines Aktenvermerks vor. Demnach soll ein Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt dem Sachverständigen telefonisch vorgeworfen haben, das Verfahren in „Richtung Einstellung lenken zu wollen“ und den Angeklagten in abgelaufenen Zivilverfahren „zu gut“ dargestellt zu haben.
Staatsanwaltschaft am Zug
Inzwischen dürfte sich das gedreht zu haben, denn gestern wurde wiederum ein Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen eingebracht. Der Grund: Er habe sich in einer kürzlichen Stellungnahme beleidigender Äußerungen gegenüber dem Angeklagten bedient und seine mangelnde Bereitschaft zur objektiven Beurteilung des Falles dadurch klar offenbart. Der Antrag wurde vom Richter allerdings abgewiesen. Die Verhandlung wurde daraufhin wieder vertagt. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug, die nun prüfen soll, ob die Interventionen beim Sachverständigen strafrechtliche Relevanz haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.