Lebensgefahr! Video zeigt drei Personen am Lendkanal
Derzeit geht wieder einmal ein Video durch die sozialen Medien, in dem drei Personen zu sehen sind, die am Lendkanal auf der Eisfläche unterwegs sind. Diese ist aber noch nicht freigegeben, es besteht also Einbruchgefahr.
Ein Video, das durch die sozialen Medien geht, sorgt derzeit wieder für Aufregung. In diesem sind drei Personen am Abend zu sehen, wie sie am Lendkanal im Lendhafen auf der Eisfläche spazieren. Warum das eine schlechte Idee ist, erklärt Branddirektor-Stellvertreter Wolfgang Germ von der Berufsfeuerwehr Klagenfurt gegenüber 5 Minuten.
„Ob das Eis dick genug ist, weiß nur der Eismeister“
„Erst wenn eine Eisfläche freigegeben ist, sollte man sie benützen. Egal um welchen See oder Kanal es geht. Ist die Eisfläche nicht freigegeben, ist es lebensgefährlich, wenn man sie betritt“, so Germ. Es sei allgemein äußerste Vorsicht geboten, weil man nie wissen würde, wo das Eis jetzt dünner bzw. zu dünn sei. „Das weiß nur der jeweilige Eismeister.“ Germ appelliert an die Bevölkerung, die Eisflächen erst zu betreten, „wenn sie auch wirklich freigegeben ist“.
Was mache ich, wenn ich einbreche?
Wenn man aber doch einbrechen sollte, hat die Berufsfeuerwehr auch Tipps, was man dann machen soll. Bei Einbrüchen sollte man Ruhe bewahren und „laut und deutlich um Hilfe rufen“. Zudem sollte man versuchen, sich vorsichtig und mit größtmöglicher Auflagefläche auf die Eisdecke zu schieben. Kleidungsstücke sollte man nicht ausziehen.
Wie kann ich einem Eingebrochenen helfen?
Hat man nun mitbekommen, wie jemand eingebrochen ist, sollte man Ruhe bewahren, nicht überhastet handeln und den Notruf (122) anrufen. Dem Eingebrochenen solle man Mut zusprechen und immer mit mehreren Helfern retten versuchen, dabei aber die Eigensicherung immer beachten. Man solle auf breiter Unterlage sich liegend dem Eingebrochenen nähern und Sicherheitsabstand zur Einbruchsstelle einhalten. Den Eingebrochenen soll man mit Hilfsmitteln, wie einer Leiter, Bretter oder einer Stange retten. Dem Verunfallten sollte man nach der Bergung in Decken hüllen, nicht bewegen und unverzüglich die Rettung (144) rufen.
Was, wenn Personen bereits untergegangen sind?
Sind jetzt Personen bereits an der Einbruchsstelle untergegangen, soll man „auf keinen Fall selber einen Rettungsversuch unternehmen“. „Für solche Notfälle stehen extra dafür geschulte Feuerwehrtaucher und Spezialkräfte bereit“, so die Florianis abschließend. Zur Eisrettung hat die Berufsfeuerwehr auch ein Video veröffentlicht, das 5 Minuten vorliegt.
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