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/ ©Montage: Pexels/ BMI Pachauer

Bangen um den Schein: Diese strenge Regel könnte nun auf Lenker zukommen

Das neue Jahr brachte den Autofahrern in Österreich bereits einige strenge Regelungen. Auf EU-Ebene wird jetzt eine weitere Verschärfung diskutiert.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(422 Wörter)

Neues Jahr, neue Regeln: 2024 brachte den Autofahrern einige unschöne Änderungen mit. So kann ab März 2024 bei extremer Geschwindigkeitsübertretung das Auto beschlagnahmt werden.

Auto weg, wenn zu schnell

Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen werden.

Verpflichtende Assistenzsysteme

Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 verpflichtend mit hoch entwickelten Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu zählen unter anderem der Notbrems- und der Notfall-Spurhalteassistent, das Notbremslicht und ein Müdigkeitswarner.

Führerschein-Entzug in der gesamten EU gültig

Auf EU-Ebene wurden nun die Weichen gestellt für noch strengere Maßnahmen. Bestimmte Delikte, wie Alkohol am Steuer, Raserei, schwerer Körperverletzung oder Unfälle mit Todesfolge, sollen demnach mit einem Führerschein-Entzug geahndet werden. Dadurch wäre der Führerschein-Entzug auch in der gesamten EU gültig, und Kraftfahrer dürften in der gesamten Europäischen Union nicht mehr fahren. Das hat am Dienstag eine Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments beschlossen.

Führerschein schon bei 30 km/h zu schnell weg?

Dieses Vorhaben stößt beim ARBÖ auf Kritik, wie Kommerzialrat Gerald Kumnig ausführt: „Die Strafen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Warum sollen österreichische Autolenker in der gesamten EU, also eben auch in Österreich, für etwas bestraft werden, was bei uns gar kein Delikt darstellt? Zum Beispiel ist in dem Vorschlag geplant, dass der Führerschein künftig schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h entzogen werden kann, obwohl in Österreich der Entzug erst ab 40 km/h möglich ist.“ 

Liste an Delikte für Schein-Entzug könnte noch ausgeweitet werden

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vielzahl an Delikten, die unter die neue Regelung fallen sollen: „Es wird kolportiert, dass die Liste an Delikten, für die der EU-weite Führerschein-Entzug gelten soll, noch ausgeweitet werden soll. Damit will man die individuelle Mobilität einschränken und mittels EU-Verordnung unattraktiv machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung und Vollstreckung von Delikten weiterhin einzelstaatlich geregelt werden“, schließt Kumnig ab. 

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