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Mithäftlinge mit spitzem Jausenmesser verletzt

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung muss sich am kommenden Mittwoch, dem 21. Feber 2024, ein Häftling vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(105 Wörter)

Die Anklageschrift jenes Verfahrens, das am kommenden Mittwoch fortgesetzt wird, liest sich, als wäre sie einem Gefängnisfilm entsprungen. Dem Mann wird vorgeworfen, im Juni 2022 zwei Mithäftlinge teilweise schwer am Körper zu verletzen versucht zu haben.

Bis zu 15 Zentimeter lange Schnitte

Er soll ihnen mit einem spitzen Jausenmesser bis zu 15 Zentimeter lange Schnitte – unter anderem von der Stirn bis zum Ohr – gesetzt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Jetzt muss sich der Angeklagt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Nötigung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Den Vorsitz übernimmt Richterin Marlene Mooshammer.

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