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/ ©Pexels/ Ekaterina Bolovtsova
Symbolfoto
Bild auf 5min.at zeigt eine Frau am Laptop.

Arbeitsrecht: Das ändert sich jetzt für Beschäftigte in Österreich

Der Sozialausschuss ebnet den Weg für umfassende Arbeitsgesetzesänderungen. Die Reformen konzentrieren sich auf Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigungen und Fortbildungen, um transparentere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(212 Wörter)

Der Sozialausschuss hat am Freitag, dem 23. Februar 2024, wegweisende Arbeitsgesetzesänderungen befürwortet, die auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie abzielen. Im Fokus stehen dabei Neuerungen beim Dienstzettel sowie die Einführung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung.

Dienstzettel im Fokus

Die Änderungen betreffen den Dienstzettel und sollen für mehr Transparenz und klare Verhältnisse am Arbeitsplatz sorgen. Zukünftig müssen Dienstzettel detailliertere Angaben enthalten, darunter der Sitz des Unternehmens, eine präzise Tätigkeitsbeschreibung, Überstundenvergütung und weitere relevante Informationen.

Mehrfachbeschäftigung wird verankert

Die Gesetzesnovelle sieht außerdem die Einführung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung vor. Damit sollen Arbeitnehmer flexibler in ihrer beruflichen Ausrichtung werden.

Opposition äußert Kritik

Die Vertagung zahlreicher Oppositionsinitiativen, darunter auch zu Kinder-Influencern, dem Arbeitsmarktzugang für Migranten und der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung, stieß auf Kritik. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach von einer „Vertagungsorgie“, während Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) von einem „Vertagungsmarathon“ sprach.

Umsetzung ab Inkrafttreten

Die beschlossenen Regelungen sollen für alle Arbeitsverträge gelten, die nach Inkrafttreten abgeschlossen werden. Dies soll bürokratischen Mehraufwand durch die Neuausstellung von Dienstzetteln vermeiden. Die EU hat trotz längerer Umsetzungsdauer keine Vertragsverletzung eingeleitet, da viele Richtlinienpunkte bereits in Österreich umgesetzt waren.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 25.02.2024 um 06:25 Uhr aktualisiert

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