Arbeitsrecht: Das ändert sich jetzt für Beschäftigte in Österreich
Der Sozialausschuss ebnet den Weg für umfassende Arbeitsgesetzesänderungen. Die Reformen konzentrieren sich auf Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigungen und Fortbildungen, um transparentere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Der Sozialausschuss hat am Freitag, dem 23. Februar 2024, wegweisende Arbeitsgesetzesänderungen befürwortet, die auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie abzielen. Im Fokus stehen dabei Neuerungen beim Dienstzettel sowie die Einführung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung.
Dienstzettel im Fokus
Die Änderungen betreffen den Dienstzettel und sollen für mehr Transparenz und klare Verhältnisse am Arbeitsplatz sorgen. Zukünftig müssen Dienstzettel detailliertere Angaben enthalten, darunter der Sitz des Unternehmens, eine präzise Tätigkeitsbeschreibung, Überstundenvergütung und weitere relevante Informationen.
Mehrfachbeschäftigung wird verankert
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem die Einführung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung vor. Damit sollen Arbeitnehmer flexibler in ihrer beruflichen Ausrichtung werden.
Opposition äußert Kritik
Die Vertagung zahlreicher Oppositionsinitiativen, darunter auch zu Kinder-Influencern, dem Arbeitsmarktzugang für Migranten und der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung, stieß auf Kritik. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach von einer „Vertagungsorgie“, während Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) von einem „Vertagungsmarathon“ sprach.
Umsetzung ab Inkrafttreten
Die beschlossenen Regelungen sollen für alle Arbeitsverträge gelten, die nach Inkrafttreten abgeschlossen werden. Dies soll bürokratischen Mehraufwand durch die Neuausstellung von Dienstzetteln vermeiden. Die EU hat trotz längerer Umsetzungsdauer keine Vertragsverletzung eingeleitet, da viele Richtlinienpunkte bereits in Österreich umgesetzt waren.
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