Kind (6) qualvoll ertrunken: Jetzt spricht Anwalt des Vaters Klartext
Im Fall eines sechsjährigen Buben, der im August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann aufgefunden worden war, ist der Anwalt des tatverdächtigen 39-jährigen Vaters am Donnerstag in die mediale Offensive gegangen.
Bei einer Pressekonferenz in Innsbruck gab der Anwalt des verdächtigten Vaters bekannt, einen Antrag auf Enthaftung des seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden Mannes eingebracht zu haben. Über diesen soll am Freitag entschieden werden.
„Pannen und Fehler“ als Begründung
Zudem übte der erfahrene Rechtsverteidiger Albert Heiss, der den Vater seit dem vergangenen Herbst vertritt, scharfe Kritik an den Ermittlungsbehörden. Bei den Ermittlungen und der Tatortarbeit sei es „zu Pannen und Fehlern“ gekommen. Dies würden in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belegen. Dabei gehe es etwa um die Auswertung des Handys sowie die Spurensicherung am Tatort. „Es sind massive Fehler passiert. Es wurde zudem nicht ergebnisoffen ermittelt“, sagte Heiss. Der Anwalt sprach auch von der Verletzung der Unschuldsvermutung, des Objektivitätsgebots durch die Staatsanwaltschaft und teils medialer Vorverurteilung.
Tragödie weit über Tiroler Grenzen bekannt
Die Tragödie am Abend des 28. August 2022 überschattete ganz Tirol. Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten. (APA/red. 29.2.24)
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