Betreuung und Bildung: Diese Zuschüsse können ab April beantragt werden
Die Steiermärkische Landesregierung will den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots in der Steiermark weiter voranzutreiben. Deshalb stehen 30 Millionen Euro für den Ausbau zur Verfügung.
Für die Betreuungsjahre 2022/23 bis 2026/27 stellen der Bund und das Land Steiermark deshalb insgesamt mehr als 90 Millionen Euro für den Ausbau des Betreuungsangebots zur Verfügung. Die Träger von Kinderbildungs und ‑betreuungseinrichtungen können Zuschüsse für den Ausbau – zum Beispiel für neue Betreuungsplätze in Kindergärten und Kinderkrippen oder die Verlängerung der Öffnungszeiten sowie für die Schaffung neuer Gruppen – beantragen.
Förderungen für zusätzliches Personal
Um den Betreuungsschlüssel zu verbessern, kann alternativ zur Senkung der Kindergartengruppengröße auch zusätzliches Personal eingesetzt werden. Für diesen zusätzlichen Personaleinsatz werden ebenfalls Zuschüsse gewährt: Das Land Steiermark übernimmt im Jahr 2023/24 100 Prozent, im Jahr 2024/25 90 Prozent, im Jahr 2025/26 80 Prozent und im Jahr 2026/27 70 Prozent der Kosten für die Träger. Der nächste Call für diese Förderungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro startet mit 15. April 2024 und läuft bis 26. April 2024.
Zuschüsse auch rückwirkend möglich
Am Donnerstag, den 7. März 2024 hat die Landesregierung eine wesentliche Erleichterung für die Förderwerber beschlossen: Förderungen können nun auch rückwirkend beantragt werden, das heißt Personalkostenzuschüsse werden für den Zeitraum ab 1. September 2023 gewährt und bei Investitionszuschüssen sind Maßnahmen, mit deren Umsetzung frühestens am 24. Juni 2023 begonnen wurde, förderbar. Die Förderungsrichtlinie und die Förderungsanträge sind auf der Homepage des Referates Kinderbildung und ‑betreuung unter „Förderungswesen – Bauförderung“ abzurufen.
Deine Meinung
Der Artikel ist lesenswert
Der Artikel ist informativ.
Der Artikel ist ausgewogen.