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Wiener Macheten-Mord: Prozess beginnt

Am Freitag beginnt am Wiener Landesgericht ein viertägiger Mordprozess gegen vier Männer, die einen 31-Jährigen im April 2023 bei der U-Bahnstation Jägerstraße mit einer Machete und Messern getötet haben sollen.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(272 Wörter)

Am Freitag beginnt am Wiener Landesgericht der auf vier Tage anberaumte Mordprozess gegen vier Männer, die in der Nacht auf den 20. April 2023 einen 31-Jährigen bei der U-Bahnstation Jägerstraße mit einer 70 Zentimeter langen Machete und mehreren Messern vorsätzlich getötet haben sollen. Der Anklage zufolge wurde Hamlaoui D. nach vorangegangenen Streitereien gezielt in eine tödliche Falle gelockt und regelrecht hingerichtet.

Angeklagte kannten Opfer

Die vier Angeklagten im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren kannten das Opfer seit längerem. Alle fünf stammen bzw. stammten aus Constantine, mit knapp 450.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Algeriens, und hatten mangels beruflicher Perspektiven ihre Heimat Richtung Europa verlassen. Hamlaoui D. war laut Anklageschrift in eine länderübergreifende Suchtgiftorganisation eingebunden, drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als so genannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten – vor allem der 22-Jährige – fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen laut Anklageschrift „überein, ihre Probleme mit Hamlaoui D. endgültig gewaltsam zu lösen“.

Tödlicher Angriff: Opfer chancenlos

Der 31-Jährige hatte aufgrund der Fülle der ihm zugefügten Hieb-, Schnitt- und Stichwunden keine Überlebenschance. Im Ermittlungsverfahren hat sich der 22-Jährige zu den ihm vorgeworfenen Tathandlungen grundsätzlich geständig gezeigt, wobei er behauptet, unter dem Einfluss von Tabletten gestanden zu sein. Außerdem sei Hamlaoui D. bewaffnet gewesen. Er sei während der Tat „außer sich“ gewesen und habe „blind vor Wut“ mit der Machete auf das Opfer eingeschlagen. Die drei anderen Angeklagten waren bisher nicht geständig. (APA/red. 7.3.2024)

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