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Prozess: Mann soll Polizisten Hitlergruß gezeigt haben
Am kommenden Mittwoch muss sich ein Angeklagter wegen des Vorwurfes der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wird am kommenden Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt verhandelt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, gegenüber den einschreitenden Polizeibeamten einschlägige Parolen geschrien und die rechte Hand zum „Hitlergruß“ gehoben zu haben. Zudem habe er einen SS-Totenkopf am linken Schulterblatt tätowiert, den er mehrfach in Schwimmbädern öffentlich zur Schau gestellt haben soll. Aufgrund dessen muss er sich nun vor einem Geschworenengericht verantworten.
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