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280 Euro extra: Diesen Bonus kannst du nur noch wenige Tage beantragen

In Zeiten der Inflation ist jeder zusätzliche Euro im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert. Einkommensschwache Haushalte in Kärnten können noch bis Ende März einen Bonus in Höhe von bis zu 280 Euro beantragen.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(223 Wörter)

Auch heuer gibt es für die Kärntner wieder den Heizkostenzuschuss. Dieser kann seit 2. Oktober 2023 beantragt werden. Die Frist für den Bonus in Höhe von bis zu 280 Euro endet aber schon bald. Noch bis zum 29. März 2024 ist Zeit, um einen Antrag zu stellen.

So viel Geld bekommst du

Grundsätzlich gibt es, abhängig vom Einkommen, bis zu 280 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Heizkostenzuschuss und dem Energiebonus 2023/24 in Höhe von 100 Euro. Bezieher des großen Heizkostenzuschusses erhalten 180 plus 100 Euro und somit gesamt 280 Euro. Bezieher des kleinen Heizkostenzuschusses erhalten 110 plus 100 und somit gesamt 210 Euro.

Diese Einkommensgrenzen gelten

Welcher Heizkostenzuschuss dir letztlich zusteht, ist abhängig von deinem Einkommen. Die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss beträgt 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende und 1.680 Euro netto für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. Für den kleinen Zuschuss liegt die Einkommensgrenze bei 1.360 Euro netto für Alleinstehende und 1.880 Euro netto für Paare oder Gemeinschaften von zwei Personen.

Antragsfrist endet bald

Anträge können ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat eingebracht werden. Die Antragsprüfung erfolgt direkt vor Ort seitens der Gemeinde. Die Frist zur Antragstellung endet mit 29. März. Welche Unterlagen du vorlegen musst, erfährst du hier.

Häufig gestellte Fragen

Die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss beträgt 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende und 1.680 Euro netto für Paare oder Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen. Für den kleinen Zuschuss liegt die Einkommensgrenze bei 1.360 Euro netto für Alleinstehende und 1.880 Euro netto für Paare oder Gemeinschaften von zwei Personen.

Bezieher des großen Heizzuschusses erhalten 180 plus 100 Euro und somit gesamt 280 Euro. Bezieher des kleinen Heizzuschusses erhalten 110 plus 100 und somit gesamt 210 Euro.

Anträge können ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat eingebracht werden.

  • Amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden Person
  • Bei nicht österreichischer Staatsbürgerschaft ein aktuell gültiger Aufenthaltstitel bzw. Niederlassungsnachweis der antragstellenden Person
  • Aktuelle Einkommensnachweise der antragstellenden Person und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden und mit Hauptwohnsitz gemeldeten weiteren Personen
  • Bankkonto- bzw. Bankomatkarte der antragstellenden Person (zum Nachweis des Zielkontos)
  • Bei Vorhandensein von Kindern einen Unterhaltsnachweis
  • Scheidungsurteil

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