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Symbolfoto
Kärntner Polizist zieht gegen fast 1.000 Facebook-User vor Gericht

Kärntner Polizist zieht gegen fast 1.000 Facebook-User vor Gericht

Ein brisanter Vorfall im Zusammenhang mit einer Corona-Demonstration in Innsbruck im Februar 2021 hält die Gerichte in Österreich bis heute in Atem.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(385 Wörter)

Die Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei, ausgelöst durch die Weigerung eines Teilnehmers, eine Maske zu tragen, führte zu einer Verhaftung. In diesem Zusammenhang wurde ein Kärntner Polizist fälschlicherweise beschuldigt, bei der Amtshandlung eskaliert zu haben. Ein Facebook-Posting mit seinem Bild verbreitete sich daraufhin wie ein Lauffeuer.

„Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen“

Das besagte Posting enthielt ein Foto des Polizisten mit dem Text: „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger, unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig.“ Das Posting wurde mehr als 1500 Mal geteilt, was zu einer Prozesslawine führte.

Rechtliche Schritte gegen fast 1.000 Facebook-Nutzer eingeleitet

Der betroffene Polizist entschied sich nicht, die Verunglimpfung im Netz auf sich sitzen zu lassen. Mit Unterstützung seines Anwalts leitete er rechtliche Schritte gegen etwa 1.000 Facebook-Nutzer ein, die das Posting geteilt hatten. In Graz wurden bereits 70 bis 80 Fälle vor Gericht verhandelt und österreichweit sollen insgesamt rund 1.500 Mal geteilte Postings verfolgt werden.

Gerichtsverfahren in Graz: Unbescholtener Pensionist vor Gericht

In einer aktuellen Verhandlung vor dem Straflandesgericht Graz musste sich ein unbescholtener Pensionist verantworten, der das fragliche Posting kommentiert und geteilt hatte, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet. Der Richter setzte Verhandlungen gegen drei Beschuldigte an, die wegen übler Nachrede angeklagt wurden. Der Pensionist gestand seine Beteiligung ein und entschuldigte sich für den Kommentar. Er erkannte an, dass das Teilen eines Postings gleichbedeutend mit seiner Veröffentlichung ist, unabhängig davon, ob er es selbst verfasst hatte.

Pensionist muss 4.873,98 Euro zahlen

Als Folge einer außergerichtlichen Einigung mit dem Anwalt des Polizisten wurde der Pensionist zur Zahlung von 4.873,98 Euro Entschädigung verpflichtet. Davon gehen 2.500 Euro an den geschädigten Polizisten, während der Rest die Anwaltskosten abdeckt. Diese Entschädigungszahlung könnte als Richtlinie für ähnliche Fälle dienen, bei denen rund 1.000 Beschuldigte betroffen sind.

Eineinhalbjährige Probezeit – besondere Vorsicht bei Postings

Der Richter betonte die Ernsthaftigkeit der üblen Nachrede und wies darauf hin, dass die Strafverfolgung dazu beiträgt, die Kommunikationskultur aufrechtzuerhalten. Obwohl der Pensionist einer Verurteilung entgeht, muss er zusätzlich 150 Euro Pauschalkosten zahlen und während einer einjährigen Probezeit bei jedem Posting besonders vorsichtig sein.

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