Skip to content
/ ©Stadtkommunikation/Bauer
Bild auf 5min.at zeigt Peter Jost.
Ex-Magistratsdirektor Peter Jost: "Ein Magistratsdirektor, den es nicht gibt, kann auch nicht verhindert sein und demnach nicht vertreten werden."

Magistratsdirektor „in Vertretung“: Sind Unterschriften überhaupt gültig?

Dem Vernehmen nach steht der künftige Magistratsdirektor im Klagenfurter Rathaus so gut wie fest. Seit 1. Jänner 2024 ist die höchste Beamten-Stelle im Klagenfurter Rathaus unbesetzt. Oder doch nicht?

von Redaktion 5 Minuten
4 Minuten Lesezeit(973 Wörter)

Wichtige Dokumente, wie Kauf- und Dienstverträge, sowie Gemeinderats- und Stadtsenatsanträge werden aktuell „in Vertretung“ des Magistratsdirektors gezeichnet. Kann eine nicht besetzte Stelle vertreten werden? Und ein Schritt weiter: Könnte die Gültigkeit solcher Unterschriften hinterfragt werden? 

Vertreten wird, wer eine Stelle innehat

Ja, wenn es nach dem ehemaligen „Magi“ Peter Jost, geht. Und damit wären auch alle gezeichneten Verträge der letzten zehn Wochen zumindest zu hinterfragen. „Laut dem Klagenfurter Stadtrecht 1998 darf nur bei Verhinderung vertreten werden. Gemeint sind Umstände wie Krankenstand, Urlaub und höhere Gewalt„, so Jost. Und nur jemand, der im Amt ist, kann verhindert sein. Ein Verfassungsexperte erklärt dazu: „Eine Vertretung setzt einen im Amt befindlichen Magistratsdirektor voraus.“ (Gutachten liegt der Redaktion vor).

Die Unterschriftenfrage …

Der Magistratsdirektor wurde, wohlgemerkt unfreiwillig, in den Ruhestand geschickt. Er ist also nicht verhindert, in dem Sinne, dass er sein Amt nicht ausüben könnte. Und damit kann es auch keine Vertretung geben. „Nur der Gemeinderat kann einen Leiter des Inneren Dienstes bestellen“, zitiert Jost aus dem oben genannten Winkler Gutachten.

Bald zwei Leiter des Inneren Dienstes?

Jost und Scheider werden bald vor Gericht aufeinandertreffen. Wann es so weit ist, ist noch offen. Aktuell wird ein möglicher Beamtenstatus diskutiert. Der Anwalt des ehemaligen Magistratsdirektors, Michael Dietrich, schätzt die aktuelle Situation wie folgt ein: „Die Abberufung meines Mandanten ist bis dato nicht in Form eines Bescheides, der im Verwaltungsrechtswege bekämpft werden kann, erfolgt. Aus diesem Grunde wurde mittlerweile die Erlassung eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Bescheides beantragt.“ Und in der Zwischenzeit? „Wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt Unterschriften von einem Mitarbeiter der Stadt als ‚Stellvertreter des Magistratsdirektors‘ getätigt werden, muss man wohl davon ausgehen, dass es auch einen amtierenden Magistratsdirektor gibt. Da wir davon ausgehen, dass das Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht ist, muss dies mein Mandant sein. Im Falle der Bestellung eines weiteren Magistratsdirektors würde es dann gleichzeitig zwei Leiter des inneren Dienstes geben.“

Gutachten Scheiders aus 2009 könnte jetzt zum Problem werden

2009 bestätigte ein Gutachten, dass ein Magistratsdirektor unterschreiben muss, damit Verträge gültig sind. Scheider gab es damals rund um das Thema Stadion selbst in Auftrag. „Das heißt, fehlt die Unterfertigung durch den Magistratsdirektor, weil es keinen gibt, dann gibt es auch keinen Vertreter, dann können beispielsweise Verträge der Stadt seit 1. Jänner 2024 nicht rechtswirksam gefertigt sein.“

Jost will „erhobenen Hauptes“ gehen

„Man hätte sofort nachbesetzen müssen, aber das ist nicht geschehen“, so Jost. Die Unterschriftenfrage wird nur einer der vielen Punkte sein, die es vor Gericht auszutragen gilt. „Es gibt ansonsten aber auch viele andere Ungereimtheiten“, so Jost, der sich kämpferisch zeigt, obwohl es ihm eigentlich lieber gewesen wäre, man müsste keinen gerichtlichen Weg beschreiten. Jahrzehntelang war er im Rathaus als oberster Beamter tätig. „Ich wünsche mir einfach nur, erhobenen Hauptes aus dem Rathaus gehen zu können. Mein Anwalt hat dem Bürgermeister im letzten November schon eine einvernehmliche Auslösung des Dienstverhältnisses (Ende März/April 2024) vorgeschlagen und für die Zeit bis Ende 2025 soll der Bürgermeister einen Vorschlag machen. Bei einem Gespräch im Februar wurde dann zwischen dem Büroleiter und mir nach Auflösung des Dienstverhältnisses eine Beratertätigkeit mit einem Bruchteil des Bezuges akkordiert. Ein würdiger Abschied, für meine jahrzehntelange Arbeit.“ Ein Friedensangebot an Scheider, um unter die Causa endlich einen ruhigen Schlussstrich zu setzen?

„Ein Fähnchen im Wind“

Zwei Perioden habe ich mit Scheider verbracht, wir haben uns gut verstanden. „Ich werde kein schlechtes Wort über ihn verlieren. Ich bin einfach nur enttäuscht“, so Jost, der Scheider vorwirft, sein Wort an ihn gebrochen zu haben. „Er ist ein guter Kerl, aber ein Fähnchen im Wind. So wie es die anderen politischen Mächte meinen, so dreht er sich.“ Er ist überzeugt, Scheider hätte sich von ihm verabschiedet, als andere Parteien Druck machten. „Gegen mich hat er hart durchgegriffen, als es hingegen Vorwürfe und Beweise gegen einen Magistratsmitarbeiter gab, der Frauen regelmäßig belästigt hätte, da soll der Bürgermeister ihn lediglich verwarnt haben. Einer Mitarbeiterin wurde sogar therapeutische Behandlung empfohlen. Was ich damit sagen möchte: Ihm fehlt eine klare Linie.“ 

Neuer Magistratsdirektor steht bald fest

Eine Anfrage von 5 Minuten Klagenfurt an Bürgermeister Christian Scheider blieb bis dato unbeantwortet. Die Causa Jost ist noch lange nicht abgeschlossen. Dienstverträge, Stadtsenatsbeschlüsse und Kaufverträge werden seit Wochen „in Vertretung“ gezeichnet. Welche Rechtsgültigkeit haben diese? Eine von vielen Fragen und Herausforderungen, die auf den neuen Magistratsdirektor zukommen werden, der glaubt man rathausinternen Mitarbeitern, so gut wie feststeht. 

Update: Scheider meldet sich zu Wort

Bürgermeister Christian Scheider sieht die Causa hingegen etwas anders: „Ein Stellvertreter ist dazu bestimmt, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Pflichten einer anderen Person zu übernehmen, wenn diese abwesend ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Solche Vertretungsbefugnisse können in internen Organisationsrichtlinien oder durch gesetzliche Regelungen festgelegt sein“. Der Bürgermeister hat nach § 79 Abs. 5 K-KStR 1998 für den Fall der Verhinderung des Magistratsdirektors aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten einen Stellvertreter zu bestellen.

Wie sieht es mit einem Nachfolger aus?

Hierzu äußert sich Scheider wie folgt: „Mit den Kandidaten hat es von Seiten der Personalabteilung Gespräche bzgl. deren Gehaltseinstufungen gegeben. Die Kandidaten haben bis heute Zeit diesbezüglich schriftlich zu antworten. Am Dienstag lädt Bürgermeister Scheider Stadtsenat, Klubobleute und Stadtparteiobleute zu einem Gespräch, um abzuwägen, ob es eine tragfähige Mehrheit für einen Kandidaten gibt“. Dem Bürgermeister sei es wichtig, dass ein Kandidat eine breite Zustimmung aller Parteien bekomme. Eine Kampfabstimmung im Gemeinderat dürfe es in keinem Fall geben.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 14.03.2024 um 19:49 Uhr aktualisiert

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes