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Heute vor Gericht: Kärntnerin (14) stirbt im Krankenhaus Graz

Ein tragischer Fall beschäftigt heute das Landesgericht Klagenfurt. Die Eltern eines bereits verstorbenen Kindes müssen sich wegen "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger oder wehrloser Personen" verantworten.

von Nadia Alina Gressl
Nadia Gressl 5 Minuten
3 Minuten Lesezeit(562 Wörter)

Die beiden Eltern eines mittlerweile verstorbenen Kindes müssen sich heute, Dienstag, den 19. März, von 8.30 bis 16.30 Uhr vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, von Oktober 2022 bis Februar 2023 im Bezirk Klagenfurt-Land ihrer Tochter körperliche Qualen zugefügt zu haben, heißt es heute in einer Aussendung des Landesgerichts Klagenfurt. Die Eltern sollen es unterlassen haben, der 2008 geborenen Tochter die notwendige schulmedizinische, ihre Leiden mildernde Behandlung zukommen zu lassen. Die Eltern hätten der Tochter verschwiegen, dass sie an Krebs leide und sie viel zu spät ins Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf starb. Die Eltern bekannten sich nicht schuldig.

Tumore am ganzen Körper

Staatsanwältin Ines Küttler beschrieb den schlechten Zustand, in dem das Mädchen im Februar 2023 ins Klinikum Graz eingeliefert wurde. Das abgemagerte Kind hatte mehrere Tumore im ganzen Körper, die schwere Auswirkungen hatten, unter anderem litt die 14-Jährige an Gelbsucht, sie konnte nicht mehr schlucken und hatte Erstickungsängste, weil einer der Tumore auf die Speise- und Luftröhre drückte. Die Eltern hätten erklärt, die Tochter hätte Angst vor Ärzten und sei deshalb erst jetzt ins Krankenhaus gekommen. Sie hätten auf die Ärzte und Pfleger „völlig emotionslos“ in Anbetracht der sterbenden Tochter gewirkt.

Mädchen war ab einem bestimmten Zeitpunkt wehrlos

Die letzten Stunden des Mädchens seien schwierig gewesen, der Vater habe es immer wieder aufgefordert, nicht zu gehen, nicht nachzugeben, weil das nur das sei, „was sie wollen“. Damit habe er wohl das Krankenhaus gemeint, so die Staatsanwältin. „Zuerst dachten wir, die Eltern sind einem Scharlatan aufgesessen.“ Die Ärzte und Energetiker, bei denen die Eltern mit der Tochter waren, sagten jedoch aus, dass sie dringend empfohlen hätten, in ein Krankenhaus zu gehen. „Keiner dieser Leute behauptete, Krebs heilen zu können.“ Die Ermittlungen gegen diese seien deshalb eingestellt worden.

„Kein Schuldvorwurf am eingetretenen Tod“

Anders als von der Verteidigung behauptet, sei das Mädchen nie über ihre Krebserkrankung aufgeklärt worden, sagte die Staatsanwältin. Bei rechtzeitiger Behandlung hätte es 70 bis 80 Prozent Heilungschance gehabt und weitgehende Schmerzfreiheit. Die Alternative war der sichere, schmerzvolle Tod. Das Mädchen habe den Eltern vertraut und unter anderem ein Gemisch aus Honig, Ingwer, Zimt und Nelken genommen.

„Sie war bis zu ihrem Tod klar und einsichtsfähig“

Verteidiger Alexander Todor-Kostic griff in seiner Replik die Anklage an und sprach davon, dass entlastende Beweisergebnisse nicht gewürdigt worden seien. „Die Eltern wollten nichts als ihr Kind auf dem selbstbestimmten Weg zu begleiten.“ Das Mädchen hätte einen geistigen Reifegrad wie eine 16-jährige Jugendliche gehabt und eine schulmedizinische Behandlung abgelehnt. „Sie war bis zu ihrem Tod klar und einsichtsfähig.“ Die Entscheidung, einen Termin zur Biopsie nicht wahrzunehmen, habe die Tochter selbst getroffen, weil diese nur in einer Chemotherapie und Bestrahlung geendet hätte. Nach den Plädoyers wurde der Prozess mit der Befragung der Eltern fortgeführt. Mit einem Urteil wurde für den späten Nachmittag gerechnet.

Bis zu drei Jahre Haft

Nichtsdestotrotz sind die beiden Eltern des verstorbenen Mädchens vor Gericht. Angeklagt sind sie wegen „Quälens oder Vernachlässigens unmündiger oder wehrloser Personen“. Dieses Vergehen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Den Vorsitz hat Richterin Michaela Sanin. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. (APA/red. 19.03.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 19.03.2024 um 10:54 Uhr aktualisiert

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