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AMS-Geld: Diese Neuerung steht jetzt bevor

Neuerungen beim AMS-Geld: Die online Antragstellung wird weiter ausgebaut. Künftig soll das AMS-Geld eben hauptsächlich digital beantragt werden. Ein entsprechendes Gesetz ist in Begutachtung.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(438 Wörter)

Aktuell können arbeitssuchende Personen das Arbeitslosengeld auf zwei Arten beantragen: online über das sogenannte „eAMS-Konto“ oder persönlich vor Ort in jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS. Nun soll diese Antragsstellung weiter digitalisiert und Behördenwege reduziert werden. Der elektronische Weg wird gesetzlich priorisiert und ausgebaut.

Gesetz in Begutachtung

Dadurch soll den AMS-Beratern mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat am heutigen Donnerstag, dem 28. März, eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können das Arbeitslosengeld weiterhin vor Ort beim AMS beantragen.

Anträge überwiegend online

Konkret sollen mit der Neuerung Antragsstellungen überwiegend online über das eAMS-Konto stattfinden. Personen, die nicht über die technischen Möglichkeiten dazu verfügen, können jedoch nach wie vor in den regionalen Geschäftsstellen vor Ort um einen Antrag ansuchen. Bei den persönlichen Anträgen vor Ort kann in Zukunft auch gänzlich auf Papierformulare verzichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen dazu vorliegen. Antragsstellende werden nämlich vor Ort bei der digitalen Antragsstellung unterstützt und beraten.

Auch Kommunikation online

Darüber hinaus soll die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden in Zukunft generell digital stattfinden. Künftig erfolgen rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie unter anderem Vermittlungsvorschläge, über das eAMS-Konto. Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die über ein eAMS-Konto verfügen, sind dazu verpflichtet, das Online-Konto mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge zu prüfen.

Zugriff soll leichter werden

„Die meisten Kunden des AMS sind bereits heute gewohnt, die Leistungen und Angebote des AMS digital zu nutzen. Da war es nur ein logischer Schritt, auch die Antragstellung fürs Arbeitslosengeld so zu gestalten, dass sie von allen Personen, denen es möglich ist, digital genutzt wird. Um unseren Kunden den Zugriff auf das eAMS-Konto so leicht wie möglich zu machen, arbeiten wir aktuell daran, das Bedienen dieser Anwendung über alle digitalen Endgeräte möglich zu machen“, kündigte AMS-Vorständin Petra Draxl an.

Bürokratische Schritte zusammengefasst

„Mit der elektronischen Antragstellung werden für arbeitssuchende Person verschiedene bürokratische Schritte zusammengefasst – nämlich die Arbeitslosmeldung, die Abholung eines Antrages und dessen spätere Abgabe beim Arbeitsmarktservice – die bisher ein persönliches Erscheinen verlangt haben. Die gesetzliche Priorisierung einer digitalen Gestaltung von Prozessen im AMS und die Modernisierung des eAMS-Konto ermöglichen somit einen laufenden Ausbau zum attraktiveren und serviceorientierten Kanal, der entsprechende Vorteile für arbeitssuchende Personen bietet“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Der entsprechende Gesetzestext ist heute in Begutachtung gegangen. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. April.

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