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/ ©Wendy Wei/Pexels
Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt eine Party.

„Party-Verbot“ am Karfreitag: Wer feiert, dem droht eine saftige Strafe

Mit dem Karfreitag, dem 29. März, startet heuer das Osterwochenende. Auch tritt mit dem heutigen Tag ein generelles Verbot für Veranstaltungen in Kraft. Was sagst du dazu?

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(194 Wörter)

Heute ist Karfreitag. Christen gedenken heute an die Kreuzigung und dem Tod von Jesus Christus. Für die katholische Kirche ist der Karfreitag einer der höchsten Feiertage, ein gesetzlicher Feiertag ist es aber trotzdem nicht.

Veranstaltungsverbot

Nun aber bringt der Karfreitag auch Gesetze mit sich, die Veranstaltungen kurz vor Ostern verbieten. Diese gelten im ganzen Land – mal strenger, mal nicht. In Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Tirol und Wien sind Veranstaltungen erlaubt, die „dem Charakter des Tages entsprechen“ und beziehungsweise „die religiösen Gefühle nicht verletzen“. In Vorarlberg sind lediglich Veranstaltungen von Lichtspielen eingeschränkt. In Oberösterreich und der Steiermark gibt es keine Sonderregelungen in den jeweiligen Veranstaltungsgesetzen.

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Bis zu 7.000 Euro Strafe

Nur Kärnten ist anders. Hier gilt ein allgemeines Veranstaltungsverbot für den Karfreitag und den Karsamstag bis 14 Uhr. Dies gilt zum Beispiel für Konzerte, Sportveranstaltungen und Theateraufführungen – mehr dazu hier. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 7.260 Euro. Es stellt sich nun die Frage, ist ein derartiges Verbot überhaupt noch zeitgemäß – Was sagst du dazu?

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.03.2024 um 12:52 Uhr aktualisiert

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