Skip to content
/ ©Pexels.com
Symbolfoto
Drei von acht abgepackte Salate sind nicht „für den Verzehr geeignet“

Drei von acht abgepackte Salate sind nicht „für den Verzehr geeignet“

Abgepackte Blattsalate gelten als besonders leicht verderblich. In regelmäßigen Intervallen stehen sie daher auf dem Prüfstand der AK Konsumentenschützer. Das Ergebnis: Drei von acht fallen durch.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(464 Wörter)

Für den aktuellen Test wurden acht abgepackte Salate aus dem Supermarkt bzw. vom Diskonter ins Labor der Belan Ziviltechniker-GmbH gebracht. Dort wurden sie einerseits auf Lebensmittelkeime wie Bakterien, Pilze und Hefen getestet; andererseits wurden auch Aussehen, Geschmack, Geruch, Textur und Farbe der Produkte beurteilt. Die daran anschließende Bewertung der Salate erfolgte entsprechend der von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Richt- und Warnwerte für „Mischsalate, abgepackte Ware zur Abgabe an den Verbraucher“ sowie der sogenannten berechtigten Verbrauchererwartung.

„Billig-Salat“ als Testsieger

Wie der Test zeigt, gibt es gute Qualität schon für wenig Geld. So punktete der Testsieger nicht nur hinsichtlich seiner sensorischen und mikrobiologischen Testergebnisse, sondern auch mit seinem günstigen Preis von 50 Cent je 100 Gramm. Zum Vergleich: Der Preis der restlichen Salate lag zwischen 50 Cent und 2,19 Euro je 100 Gramm.

Auch vier andere Salate mit akzeptablen Testergebnissen

Vier weitere Produkte wurden insgesamt zwar auch als in Ordnung befunden, wiesen aber bei der Verkostung leichte Mängel in puncto Geruch, Geschmack und/oder Textur auf. Zudem wurde bei der mikrobiologischen Untersuchung dieser Salate auch eine Belastung mit Hefen festgestellt. In einem Fall war der Richtwert an Schimmelpilzen überschritten.

Drei Produkte „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“

Drei Salate stellten sich aufgrund der mikrobiologischen Ergebnisse als „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ heraus. Die gemessenen Keimzahlen für Bacillus cereus lagen über dem von der DGHM empfohlenen Warnwert. Insgesamt umfasst diese Gruppe an Bakterien mehrere Arten. Darunter einen harmlosen Keim, der auch als Biopestizid zur Insektenbekämpfung im Salatanbau eingesetzt wird, bis hin zu Keimen, welche Durchfall und Erbrechen auslösen können. Da eine Unterscheidung der Keime aufgrund der engen genetischen Verwandtschaft im Rahmen der Routinediagnostik nicht möglich ist und ein gewisses Erkrankungsrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, entsprachen diese Proben nicht der berechtigten Verbraucherwartung.

Muffiger Geruch

Zudem wurde bei einem dieser Mischsalate auch eine Warnwertüberschreitung an Schimmelpilzen festgestellt. Nach gründlichem Waschen mit Wasser, trotz fehlender Hinweise auf den Packungen, könnten aber auch diese Salate bedenkenlos verzehrt werden. Genuss sieht allerdings anders aus. Denn unter anderem rochen und schmeckten die beanstandeten Salate so muffig, dass auch die Ergebnisse der Verkostung nicht gerade appetitanregend waren.

Salate sollten gewaschen werden

Auch wenn sich auf der Verpackung kein Hinweis befindet, dass der Salat gewaschen werden muss, oder sich Aufdrucke wie „essfertig und gewaschen“ auf der Packung befinden, sollten Beutelsalate vor dem Verzehr nochmals gründlich unter fließendem Wasser gewaschen werden. Und nicht zuletzt sollte man seinen eigenen Sinnen vertrauen. Riecht der Salat schon beim Öffnen hefig, gärig, sauer oder muffig bzw. weist der Salat bereits braune Stellen auf, dann lieber ab damit in die Tonne anstatt auf den Teller.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 07.04.2024 um 12:50 Uhr aktualisiert

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes