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Mitführen von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen untersagt

Nach Bluttaten: Waffenverbotszone in Wien-Favoriten tritt in Kraft

Nach mehreren Bluttaten mit Messern tritt in Wien-Favoriten am Karsamstag um 8 Uhr eine weitreichende Waffenverbotszone in Kraft.

von APA
1 Minute Lesezeit(155 Wörter)

Die Verordnung gilt rund um die Uhr und vorerst bis 30. Juni. Umfasst sind mehrere Häuserblöcke um die Fußgängerzone Favoritenstraße und damit die Hotspots Reumann- und Keplerplatz. Neben klassischen Waffen ist auch das Mitführen von sonstigen gefährlichen Gegenständen, die geeignet sind „Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“, untersagt.

Ausnahmen möglich

Es gibt aber laut Wiener Polizei kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen. Der Träger eines solchen Gegenstandes müsse jedoch „einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können“, zum Beispiel für die Berufsausübung. Die sogenannte Waffenverbotszone-Innerfavoriten ist westlich von der Laxenburger Straße und östlich von Sonnwend- sowie Herndlgasse begrenzt. Die durch das Sicherheitspolizeigesetz ermöglichte Maßnahme umfasst damit Dutzende Häuserblöcke und Straßenzüge im zehnten Wiener Gemeindebezirk. (APA/RED 30.03.2024)

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