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Familienunternehmen schlittert in Insolvenz: 107 Mitarbeiter betroffen

Am heutigen Mittwoch, den 3. April, wurde über das Vermögen der "Weiss GmbH" mit Sitz in Flachau (Salzburg) ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Salzburg eröffnet.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(261 Wörter)

Das seit 1965 bestehende Familienunternehmen beschäftigt in mehreren Standorten insgesamt rund 107 Mitarbeiter, von der Pleite sind zudem rund 360 Gläubiger betroffen. Wie der „Kreditorenschutzverband von 1870“ (KSV1870) nun berichtet, liegen die Passiva des Unternehmens bei rund 15 Millionen, die Aktiva lediglich bei rund 2,85 Millionen Euro. Das Unternehmen agiert sowohl national als auch international.

Was macht die „Weiss GmbH“?

Spezialisiert ist das die „Weiss GmbH“ mit Sitz in Flachau unter anderem auf den Handel mit Holz. Die Schlüsselbereiche liegen dabei neben dem Groß- und Einzelholzhandel in der Produktion und Verarbeitung von Holzwerkstoffen – beides mit dem Schwerpunkt für den Einfamilienhausbau. Neben einem Showroom und der Zentrale in Flachau werden noch Verkaufsstandorte in Tamsweg, Zell am See, St. Valentin und Spittal an der Drau betrieben. Eine Fortführung wird angestrebt, den Gläubigern hat man eine Quote von 20 Prozent binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans angeboten.

Wieso ist die „Weiss GmbH“ in die Insolvenz geschlittert?

Den Grund der Insolvenz sieht das Unternehmen in dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und den damit einhergehend unterbrochenen Lieferketten. Die Änderung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes und damit einhergehend die ansteigende Inflation, habe sich unmittelbar auf den Geschäftsbetrieb ausgewirkt. Weiters hat auch die „KIM-Verordnung“ zu einem Nachfrageeinbruch beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern geführt. Auch war die Nachfrage nach Holzprodukten eingebrochen und man habe ein neues Hobelwerk zu einem Zeitpunkt gekauft, zu welchem die Insolvenzursachen noch nicht vorhersehbar gewesen seien. „Die Schuldnerin musste in Folge ihre Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingestehen“, erklärt der „KSV1870“ abschließend.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 24.04.2024 um 14:56 Uhr aktualisiert

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