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Symbolfoto
Symbolfoto von 5min.at: Eine Person wird in den Krankenwagen gebracht

Patient tot: Notarzt war betrunken unterwegs

Die Fahrt mit dem Notarzt endete für einen Patienten mit dem Tod. Der Mediziner wird nun von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeklagt.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(261 Wörter)

Erst einmal zurück zum Anfang. Ein junger Notarzt aus Slowenien (34) sollte an jenem Tag einen Patienten von Kroatien nach München bringen. In Rosenbach nach dem Karawankentunnel mündete plötzlich alles in einem Notfall. Der Mediziner musste schnell handeln, um den Patienten das Leben zu retten.

Schlauch in Speiseröhre eingeführt

Allerdings passierte dem Slowenen dabei ein gravierender Fehler. Statt den Intubationsschlauch in die Luftröhre einzuführen, erwischte er die Speiseröhre. Auch soll der Mediziner dem Patienten die falschen Medikamente verabreicht und ihn unzureichend überwacht haben. Es war fatal, selbst die alarmierten Kärntner Rettungskräfte konnte dem Patienten nicht helfen. Noch bevor der Patient in das LKH Villach gebracht werden konnte, verstarb er. Die Kronen Zeitung berichtete heute über diesen Fall, der vor einem Jahr passierte.

2,2 Promille

All diesen folgenschweren Ereignissen liegt ein signifikantes Detail zugrunde: Der Notarzt war betrunken. 2,2 Promille soll er intus gehabt haben. Die Alkoholisierung konnten selbst die anderen Rettungskräfte riechen, weshalb sie bei der Polizei Alarm schlugen. Ist der Patient verstorben, weil sein Arzt zu betrunken war?

Gutachten: Kein medizinisches Fehlverhalten festgestellt

Der Vorwurf soll nun vom Gericht geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt klagt den Mediziner an. Ein Gutachten eines Chefarztes konnte zumindest kein medizinisches Fehlverhalten in Bezug auf den Tod des Patienten feststellen. Der Strafantrag beruht sich somit auf Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Eine Strafe von drei Monaten und der Verlust der Zulassung droht. Der Arzt muss sich kommende Woche vor dem Bezirksgericht in Villach verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 05.04.2024 um 11:42 Uhr aktualisiert

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