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/ ©Fotomontage: 5 Minuten & Yakobchuk Olena

Neuester 2.000 Euro-Bonus: Das müsst ihr beachten

Der Nationalrat hat kürzlich einen neuen Bonus für "Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben" beschlossen. Bis zu 2.000 Euro soll der "Handwerkerbonus" bringen. Beantragt werden kann er nur online.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(382 Wörter)

Wird die Jahre 2024 und 2025 wird nun ein ganz besonderer Bonus neu aufgelegt. Es geht um den so genannten „Handwerkerbonus“, der erst kürzlich mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen im Nationalrat beschlossen wurde. Im Rahmen des Handwerkerbonus‘ sollen Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert werden. Pro Förderjahr kann dabei maximal ein Antrag gestellt werden, wobei der Fördersatz 20 Prozent beträgt und mit einem Maximalbetrag von 2.000 Euro für 2024 bzw. 1.500 Euro für 2025 gedeckelt ist. 300 Millionen Euro werden dafür vom Staat für die beiden Jahre zur Verfügung gestellt.

Bonus kann nur online beantragt werden

Der Handwerkerbonus ist übrigens bereits bei Schlussrechnungen ab 250 Euro an förderbaren Kosten anwendbar, was eine Mindestförderung von 50 Euro ergibt. Der Bonus kann nur online beantragt werden und es können Handwerkerleistungen rückwirkend mit 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Ziel ist es auch, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern und wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu setzen. Anträge sind ab 15. Juli möglich.

Oppositions-Kritik an online-Einreichung

Die Oppositionsparteien wiederum üben teils Kritik an dem Handwerkerbonus und dessen Abwicklung. So bemängelten SPÖ und FPÖ, dass insbesondere ältere Menschen bzw. jene ohne Smartphone und Internetzugang diskriminiert bzw. ausgeschlossen würden, weil der Handwerkerbonus nur online beantragt werden könne. In der Sitzung dazu eingebrachte Entschließungsanträge der SPÖ sowie der FPÖ blieben aber ebenso in der Minderheit wie ein Vorstoß der NEOS, die im Handwerkerbonus ein „Wahlgeschenk“ orten und sich stattdessen für eine „substantielle Senkung der zu hohen Lohnnebenkosten“ einsetzen.

Auch Dritte können bei Einreichung unterstützen

Der nunmehrige, neue Handwerkerbonus stelle einen Impuls für die Bauwirtschaft dar und habe zwei Gewinner, nämlich die Konsumenten ebenso wie die Handwerksbetriebe, hob Peter Haubner (ÖVP) hervor. Dazu kämen positive Begleiteffekte wie die Sicherung von Arbeitsplätzen und Impulse für die Regionen. Die digitale Einreichung solle eine rasche und unbürokratische Erledigung ermöglichen. Der Kritik daran entgegnete Haubner, dass auch Dritte wie etwa Angehörige, die Gemeinden oder die Handwerksbetriebe die Einreichung unterstützen können. So werde dafür gesorgt, dass alle den Bonus in Anspruch nehmen könnten und niemand diskriminiert werde.

Häufig gestellte Fragen:

Der Handwerkerbonus ist der neueste Bonus, den die Regierung an die Bevölkerung in Österreich ausschüttet. Rechnungen von Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben können dabei mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen von Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland eingereicht und gefördert werden.

Beim Handwerkerbonus werden Rechnungen von 250 Euro weg mit 20 Prozent gefördert. Die Mindestförderung beträgt also 50 Euro, sie ist im Jahr 2024 allerdings auch auf 2.000 Euro, im Jahr 2025 auf 1.500 Euro gedeckelt.

Den Handwerkerbonus wird man ab 15. Juli online beantragen können auf einer extra dafür eingerichteten Homepage.

Beim Handwerkerbonus können Rechnungen rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden.

Die Beantragung des Handwerkerbonus ist nur online möglich. Dafür gibt es auch teils heftige Kritik aus der Opposition. Vor allem SPÖ und FPÖ kritisieren, dass ältere Menschen, die digital nicht so versiert sind, diskriminiert bzw. ausgeschlossen würden. Die Regierung wiederum erklärt, dass auch Dritte bei der Einreichung helfen können.

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