Kind (11) im Wörthersee ertrunken: Mutter erhielt Diversion
Zu einem tragischen Badeunfall kam es im Juli 2023: Ein Mädchen (11) wurde leblos aus dem Wasser geborgen und starb. Ermittlungen wurden aufgenommen.
Im Ermittlungsverfahren rund um den Fall ist der Mutter nun eine Diversion angeboten worden, die diese auch annahm. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“.
Im See ertrunken
Das Mädchen war im vergangenen Juli mit seiner 37-jährigen Mutter mit einem Tretboot am Wörthersee unterwegs gewesen. Die Frau wollte mit dem Boot an einem Steg in Velden anlegen und das Boot festbinden, dabei befand sich das Kind bereits auf dem Steg. Als die Frau ihre Tochter, die nicht schwimmen konnte, kurz aus den Augen ließ, war diese plötzlich verschwunden. Nach einigen Minuten wurde das Mädchen von einem Badegast in etwa zweieinhalb Metern Tiefe gefunden und ohne Vitalzeichen aus dem Wasser gezogen. Eine Woche später starb es im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Ermittlungen auf – 5 Minuten berichtete.
„Fahrlässigkeit mit sehr tragischen Folgen“
Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „Fahrlässigkeit mit sehr tragischen Folgen“, die kein Strafverfahren erforderte. Die unbescholtene Mutter sei mit dem Geschehenen gestraft genug. Die Frau hat eine Diversion mit Probezeit angenommen. (APA, 18.04.2024)
Was ist eine Diversion?
Ist ein Sachverhalt hinreichend geklärt, hat die Staatsanwaltschaft oder das Gericht auf ein förmliches Strafverfahren zu verzichten. Der Beschuldigte bekommt bei einer Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit). Somit ist die Geld- oder Freiheitsstrafe nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat.
Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.
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