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Symbolfoto
Symbolfoto zu einem Beitrag von 5min.at: Ausblick auf den Wörthersee im Sommer

Horror-Unfall am Wörthersee: Bootslenker (19) übersah Schwimmer (34)

Für einen 34-jährigen Grazer endete ein Urlaub am Wörthersee in einem Albtraum. Er wurde von einem Motorboot erfasst und schwer verletzt. Ermittlungen wurden aufgenommen. Nun steht fest: Der Bootslenker bekommt keine Strafe.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(173 Wörter)

Es hätte eigentlich ein erholsamer Badeurlaub am Wörthersee werden sollen: Am 19. August 2023 sprang der 34-jährige Grazer beim Seecorso in Velden ins Wasser. Im selben Moment startete ein 19-jähriger Klagenfurter sein dort angeleintes Motorboot und wollte es zwischen den Stegen rückwärts in den See fahren.

Schwere Verletzungen

Der 34-Jährige geriet dabei in die Bootsschraube und wurde schwer verletzt. Ein zufällig anwesender Notarzt übernahm die Erstversorgung, anschließend wurde der Grazer vom Hubschrauber ins Klinikum geflogen – 5 Minuten berichtete. Es folgte eine stundenlange Notoperation, wobei der Steirer in den künstlichen Tiefschlaf versetzt werden musste.

Diversion angeboten

Die Ermittlungen wurden aufgenommen und von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Klagenfurter wegen grob fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Eine Überwachungskamera filmte den Horrorunfall – mehr dazu hier. Nun steht fest: Der Bootslenker soll den Grazer nicht gesehen haben. Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, kommt der 19-Jährige somit mit einer Diversion davon. Er bekommt demnach keine Strafe, sollte er diese annehmen.

Was ist eine Diversion?

Ist ein Sachverhalt hinreichend geklärt, hat die Staatsanwaltschaft oder das Gericht auf ein förmliches Strafverfahren zu verzichten. Der Beschuldigte bekommt bei einer Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit). Somit ist die Geld- oder Freiheitsstrafe nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat.

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 19.04.2024 um 08:23 Uhr aktualisiert

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