Vierjährige verstarb bei Mauthner Klamm: OLG kippt nun Urteil
Am 16. August 2019 kam es in der Mauthner Klamm zu einer Tragödie. Ein vierjähriges Mädchen wurde von einem morschen Stück einer Weißtanne getroffen und starb kurz darauf. Die Suche nach einem Schuldigen startete.
Es war am 16. August 2019 als eine Wiener Familie gemeinsam durch die Mauthner Klamm spazierte. 90 Meter über ihnen brach jedoch ein morsches Stück einer Weißtanne ab. Das vier Kilo schwere Teil traf das vierjährige Kind – wenig später starb es. Die Eltern traf am Tod der eigenen Tochter keine Mitschuld, wurde entschieden. Doch wer war dann Schuld an der Tragödie?
Oberlandesgericht entschied anders
Im Jänner kam ein Zivilgericht zum Entschluss, dass der Alpenverein und die Gemeinde Schuld haben. Laut deren hätten die beiden Parteien „grob fahrlässig“ gehandelt. Nun ging das Urteil in die nächste Instanz. Der Alpenverein ging in Berufung und bekam nämlich vom Oberlandesgericht Graz Recht. Wie der ORF berichtet, heißt es, dass man in einer Klamm mit so steilen Wänden immer damit rechnen müssen, dass etwas herab stürzt. Gefahrlosigkeit könne man nicht gleich mit familienfreundlich setzen. Auch ein fehlendes Gefahrschild führe kein grobes Verschulden bei. Ebenso liest man aus dem Urteil das Wort Eigenverantwortung heraus.
Keine Haftung
Deshalb gibt es nach der Berufung, im Gegensatz zur Entscheidung in Klagenfurt, keine Haftung für die Gemeinde und die Alpenvereinssektion Obergailtal-Lesachtal. Auf die Anfrage von Radio Kärnten äußerte sich Stephan Trachtler, der Anwalt der Eltern des verstorbenen Mädchens, und bezeichnete das aktuelle Urteil als lapidar. Er beabsichtigt, in einer außerordentlichen Revision den Fall vor den obersten Gerichtshof zu bringen.
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