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Rallye-Unfalldrama: Versicherung klagt jetzt Rennfahrer

Ein 35-jähriger Rallyefahrer aus Klagenfurt verlor vor zwei Jahren bei einem Rennen die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen ein Absperrgitter und verletzte die dahinterstehenden Zuschauer. Jetzt wird er geklagt.

von Stefan Putz
2 Minuten Lesezeit(260 Wörter)

Vor zwei Jahren kam es während einer Rallye-Veranstaltung zu einem tragischen Unfall, bei dem ein Teilnehmer, ein 35-jähriger Klagenfurter, von der Strecke abkam gegen ein Absperrgitter prallte und die dahinterstehenden Zuschauer verletzte. Laut Peter Schweiger von der Landespolizeidirektion wurden insgesamt elf Personen verletzt, darunter ein sechsjähriges Mädchen und drei weitere Kinder im Alter von sechs, zehn und 16 Jahren. Zahlreiche Rettungskräfte, darunter zwei Hubschrauber, waren vor Ort im Einsatz, und die weiteren Bewerbe der Veranstaltung wurden abgesagt. 5 Minuten berichtet hier.

Sicherheitsvorkehrungen sollen nicht der einzige Grund gewesen sein

In einem Strafprozess wurde festgestellt, dass die Sicherheitsvorkehrungen in bestimmten Bereichen unzureichend waren, was zu einem Unfall führte. Der Veranstalter akzeptierte eine Diversion und musste eine Geldstrafe zahlen. Die Versicherung des Veranstalters klagt jedoch den Fahrer an und wirft ihm eine Mitverantwortung für den Unfall vor. Sie argumentiert, dass der Fahrer wegen seiner überzogenen Fahrweise von der Strecke abgekommen sei und unzulässige Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen habe.

Es geht um 100.000 Euro

Gefordert werden nun mehr als 100.000 Euro, um sich die Kosten für den entstandenen Schaden zu teilen: „Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters hat entsprechende Schadenersatzansprüche an die Opfer geleistet und auch Zahlungen an die Sozialversicherung für die Behandlungs- und Heilungskosten geleistet. Das waren bis jetzt nahezu 200.000 Euro“, so berichtet der ORF. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt findet am kommenden Donnerstag statt. Falls der Fahrer zur Zahlung verpflichtet wird, müsste er das Geld aus eigener Tasche zahlen, da die Versicherung nicht mehr einspringen werde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 22.04.2024 um 10:59 Uhr aktualisiert

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