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Ab 1. Mai: Diese Menschen verdienen nun 6,8 Prozent mehr

Am 22. April gingen die KV-Verhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) in die dritte Runde. Die Gewerkschaften konnten am späten Montagabend einen Abschluss erzielen.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(225 Wörter)

Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 7,5 Prozent. Die Ist-Löhne und -Gehälter werden um 6,8 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen steigen um 7,5 Prozent. Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen steigen ebenso um 7,5 Prozent. Die Zulage für die 2. Schicht wird um 78 Prozent auf einen Euro pro Stunde erhöht.

„Nur durch Betriebsversammlung möglich“

„Die nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsräte und Beschäftigten. Nur durch die Betriebsversammlungen war ein Abschluss in dieser Runde und dieser Höhe möglich. Sie haben auf Arbeitgeberseite für die notwendige Bewegung gesorgt. Wir haben uns von null auf 7,5 Prozent gesteigert“, betonen die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA) und verweisen darauf, dass es bis zu dieser dritten Runde kein Angebot der Arbeitgeber für Lohn- und Gehaltserhöhungen gab.

Qualifizierungsoffensive

Zudem vereinbarten die Kollektivvertragspartner eine Qualifizierungsoffensive. In den nächsten Jahren sollen Beschäftigte ohne einschlägige Berufsausbildung zu Fachkräften qualifiziert werden.

Erhöhung ab 1. Mai

Die Erhöhungen gelten mit 1. Mai 2024. Die KV-Einigung für die EEI ist der erste Abschluss in der diesjährigen industriellen Frühjahrslohnrunde. Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Chemische Industrie gehen am 23. April in die dritte Runde. Für die Papierindustrie geht es am 25. April in die zweite KV-Runde.

Der Abschluss im Detail:

  • KV-Lohn/-Gehalt: + 7,5 Prozent
  • Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.406,56 Euro
  • Ist-Lohn/-Gehalt: + 6,8 Prozent
  • Lehrlinge: + 7,5 Prozent
  • Zulagen: + 7,5 Prozent
  • Zulage für die 2. Schicht wird auf einen Euro erhöht
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 7,5 Prozent
  • Freizeitoption ist wieder möglich
  • Geltungstermin: 1. Mai 2023
  • Laufzeit: 12 Monate

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