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Vom Chef hintergangen: Haushaltshilfe blickte 10 Jahre durch die Finger

Zehn Jahre lang bekam eine Steirerin kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Erst Jahre später erfuhr sie von ihrem Recht.

von Janine Ploner
Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
1 Minute Lesezeit(134 Wörter)

Eine Haushaltshilfe leistete zwar vorbildliche Arbeit, dennoch erhielt sie nicht alles, was ihr zustand. Ihr Dienstgeber blieb alle Sonderzahlungen schuldig. Wie sich herausstellte, bekam die Steirerin zehn Jahre lang weder ein Urlaubs- noch ein Weihnachtsgeld. Und das, obwohl es ihr zusteht. Erst nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses wurde sie darauf aufmerksam und wandte sich an die Arbeiterkammer Steiermark.

Tausende Euro fehlten

Aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfrist hatte sie lediglich noch auf die Sonderzahlungen der letzten drei Jahre Anspruch. Dennoch zeigte sich ihr Ex-Chef weiterhin uneinsichtig. Die Arbeiterkammer holte zum Schlag aus. Erst nachdem Klage eingebracht wurde, lenkte der Mann ein und zahlte schließlich die geforderten 3.000 Euro. Die Arbeiterkammer warnt: „Bei offenen Ansprüchen gibt es oft kurze Verfallsfristen.“ Betroffene sollten sich dementsprechend rasch melden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.04.2024 um 15:30 Uhr aktualisiert

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