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/ ©Pexels / Patrice Schoefolt
Ein Bild auf 5min.at zeigt einen Wolf.
Jäger dürfen schon ab der ersten unmittelbaren Bedrohung eingreifen.

Neues Wolfs-Gesetz: Jäger dürfen nun sofort „eingreifen“

Nach dem Regierungsbeschluss Anfang April hat heute, Donnerstag, auch der Kärntner Landtag das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz verabschiedet. Der Beschluss war einstimmig.

von Yvonne Schmid-Berger
1 Minute Lesezeit(226 Wörter)

Die rasche Behandlung und Beschlussfassung im Landtag ermöglicht nun ein Inkrafttreten der neuen Regelungen mit 15. Mai, rechtzeitig vor der heurigen Alm- und Weidesaison. „Mit dem Gesetz schlägt Kärnten einen neuen Weg im Umgang mit Schadwölfen ein, zum Schutz der traditionellen Almwirtschaft. Deshalb war mir eine Beschlussfassung noch im Frühjahr ein großes Anliegen“, so Gruber.

Jäger dürfen bei Bedrohung eingreifen

Mit dem neuen Gesetz fällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe gegolten hat, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Sie wird ersetzt durch eine gesetzliche Regelung, die den Jägern schon ab der ersten unmittelbaren Bedrohung ein Eingreifen erlaubt. „Wir kommen endlich davon weg, tote Tiere zählen zu müssen. Kärnten nimmt somit erneut eine Vorreiterrolle im Umgang mit dem Wolf ein“, so Gruber.

Neue Risikowolfs-Verordnung

Damit es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, hat Gruber bereits zwei weitere, notwendige Verordnungen vorbereiten lassen. Die Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden, sowie eine neue Risikowolfs-Verordnung, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen. Beide sollen noch im Mai in der Landesregierung beschlossen werden.

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