Info-Aktion in Klagenfurt: Was sind deine Pflichten als Hundehalter?
Manchen Hundehaltern ist nicht bewusst, welche Pflichten sie haben. Hier soll die Informations- und Aufklärungskampagne „ChipCheck“ von TiKo und der Stadt Klagenfurt Abhilfe schaffen.
Die Aktion „ChipCheck“ dient der Aufklärung für Hundehalter, denn vielen ist nicht bewusst, dass man als Hundehalter gesetzlich (seit 2010 in ganz Österreich) verpflichtet ist, seinen Hund zu chippen, online zu registrieren und beim Gemeindeamt zu melden. Jeden Montag im Mai und am ersten Montag im Juni informieren Mitarbeiter des Tierschutzkompetenzzentrums (TiKo) Kärnten die Hundehalter in den fünf Hundefreilaufzonen in Klagenfurt und lesen die Chips der Hunde direkt vor Ort aus.
Pflichten: Chippen, Registrieren & Hundesteuer
Das Chippen des Hundes nehmen ausschließlich Tierärzte vor. Die meisten Hunde werden bereits beim Züchter oder im Tierheim gechippt. Es ist aber wichtig, dies bei der Anschaffung des Hundes zu kontrollieren. Die einmalige Registrierung der Chipnummer obliegt in den meisten Fällen dem Besitzer selbst. Ohne Registrierung hat der Chip keinen Sinn. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Onlineregistrierung. Wichtig ist, dass der Chip in der Österreichischen Heimtierdatenbank mit der richtigen Chipnummer und den aktuellen Daten des Besitzers eingetragen wird. Dies ist in Österreich seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben! Auch jeder Telefonnummern- oder Adresswechsel des Besitzers muss selbstständig aktualisiert werden. Die Meldung des Tieres in der Heimatgemeinde ist genauso Pflicht wie die Entrichtung der Hundesteuer- bzw. Abgabe. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und Gemeinden.
Gutscheine statt Strafen
An den „ChipCheck“-Aktionstagen werden Gutscheine für vergünstigtes Chippen und Registrieren verteilt. Denn die Kampagne dient der Information, nicht der Abstrafung. Die Hundehalter werden aber darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der Pflichten Geldstrafen drohen können.
Chippen erleichtert Finden von Besitzern
Dem TierschutzKompetenzentrum ist es ein besonderes Anliegen, die Hundehalter über ihre Pflichten zu informieren. Von allen Fundhunden, die ins TiKo gebracht oder von der Tierrettung abgeholt werden, sind die Hälfte nicht gechippt und ein Viertel nicht registriert oder die Daten des Besitzers nicht aktuell. Das erschwert die Suche nach den Besitzern ungemein. Denn nur von einem gechippten UND registrierten Hund können die Daten des Besitzers abgerufen werden und so der Hund schnellst möglich wieder in sein vertrautes Zuhause zurückkehren.
Termine und Orte
- Montag, 06. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Waidmannsdorf, Strutzmannstraße
- Montag, 13. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Stadion Südring, Ecke Siebenhügelstraße
- Montag, 20. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Feschnig, Grete-Bittner-Straße
- Montag, 27. Mai 2024 – Hundefreilaufzone Welzenegg, Iringstraße
- Montag, 3. Juni 2024 – Hundefreilaufzone Fischl, Roseneggerstraße
Die Termine dauern jeweils von 15 bis 17 Uhr.
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