Horrorunfall bei Schulausflug: Ist die Aufsichtspflicht verletzt worden?
In St. Veit an der Glan hat sich vergangene Woche ein schrecklicher Unfall auf einem Bauernhof ereignet. Neue Ermittlungen bringen neue Details und mehr Klarheit.
In St. Veit an der Glan hat sich vergangene Woche ein schrecklicher Unfall auf einem Bauernhof ereignet. Ein Achtjähriger aus Klagenfurt wurde während eines Schulausflugs schwer verletzt, als seine Haare in eine Mühle gerieten. Teile seiner Kopfhaut wurden abgerissen, wodurch er eine 17 Zentimeter lange Naht davontrug. 5 Minuten berichtete. Als man die Mühle dort besichtigte, seien seine Haare „irgendwie hineingeraten“, erzählt die Mutter der „Kronen Zeitung“.
Polizeiliche Ermittlungen und Prüfungen
Der Vorfall hat sowohl bei der Bildungsdirektion als auch bei der Polizei Besorgnis ausgelöst. Die Bildungsdirektion prüft den Unfall, um sicherzustellen, dass die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Die Polizei ermittelt ebenfalls, ob es am Bauernhof zu Versäumnissen oder mangelnden Sicherheitsmaßnahmen kam. Der Hof wird schon seit vielen Jahren von Schulklassen besucht.
Keine Aufsichtspflichtverletzung festgestellt
Nach ersten Ermittlungen liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Die Bildungsdirektion bestätigt gegenüber der „Kleinen Zeitung„, dass der Betreuungsschlüssel eingehalten wurde. Laut Schulveranstaltungsverordnung müssen bis zur vierten Schulstufe mindestens ein Lehrer und eine geeignete Begleitperson anwesend sein, wenn mehr als 15 Schüler teilnehmen. Dies soll auch der Fall gewesen sein.
Notfallmaßnahmen und Kommunikationsprobleme
Bei Unfällen wie diesem müssen sofort die Rettung, ein Arzt und die Eltern benachrichtigt werden. Allerdings war die Mutter des verletzten Jungen war nicht erreichbar. Der Grund: Sie war beruflich unterwegs. Daher wurde die Großmutter verständigt. Und warum war keine Begleitperson mit am Weg zum Krankenhaus? Da laut Schulveranstaltungsverordnung bis zur vierten Schulstufe mindestens ein Lehrer und eine geeignete Begleitperson anwesend sein müssen, wenn mehr als 15 Schüler teilnehmen, wäre die Beaufsichtigungspflicht verletzt worden, wenn eine der beiden Aufsichtspersonen mitgefahren wäre.
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