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/ ©Pixabay / Rain Carnation

Neues Wolfs-Gesetz in Kärnten beschäftigt jetzt die Juristen

Die Verordnungen zum Abschuss von Wölfen, aber auch das nun bald in Kraft tretende Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetz lassen die Juristen von WWF und anderen Tierschutzorganisationen nun aktiv werden.

von Manfred Wrussnig
3 Minuten Lesezeit(506 Wörter)

Für den WWF ist es schon klar: „Das Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetz weist aus Sicht des WWF Österreich schwere rechtliche und inhaltliche Mängel auf. Auch das Bundeskanzleramt sowie das Umwelt-Ministerium haben ihre Bedenken in Stellungnahmen klar geäußert. Dennoch will sich die Politik in Kärnten nicht mit vernünftigen Lösungen für ein Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf beschäftigen. Sie hält weiter an rechtswidrigen Abschüssen fest. Der WWF fordert hingegen eine großflächige Herdenschutz-Offensive und die Rückkehr zur Sachlichkeit“, heißt es in einer Aussendung des WWF.

Auch VGT übt Kritik am Kärntner Vorgehen

Sowohl die schon zehn erfolgten Abschüsse als auch die neuesten Entwicklungen rund um das Weideschutz-Gesetz provozieren Brüssel. „Dort wird am strengen Schutz der Wölfe weiter festgehalten, in Kärnten zeigt man, wie uninteressant das eigentlich für das Bundesland ist und schießt einen Wolf nach dem anderen ab. Auch der Schutz der Wölfe während der Tragezeit oder Aufzucht der Welpen kümmert LH-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) absolut nicht. Da werden Wölfinnen abgeschossen, während ihre Welpen in den Höhlen verrecken“, so Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). Als Gipfel der Provokation wird der Beschluss zum Weideschutz-Gesetz gesehen. Balluch: „Da haben alle Parteien zu einem klar gegenüber Brüssel rechtswidrigen Gesetz zugestimmt, ohne wohl die warnenden Briefe sowohl vom Bundeskanzleramt als auch vom Umwelt-Ministerium an Gruber gelesen zu haben, sonst wäre es wohl nie zu einer Einstimmigkeit gekommen“, glaubt Balluch.

Drohen Jägern bald rechtliche Konsequenzen?

Die Juristen beschäftigen sich auch mit der Rolle der Jäger: „Wenn ein Jäger in Kenntnis der Rechtswidrigkeit von Grubers Verordnungen einen Wolf schießt, müsste es auch hier rechtliche Konsequenzen geben. Das prüfen gerade unsere Juristen“, so Balluch. Kärnten wird mittlerweile auch Vorbild für anderen Bundesländer. Dort plant man ebenfalls jeden Wolf, der irgendwo in der Nähe von Häusern oder Schafe auftaucht, als Risikotier oder Schadwolf abzuschießen. Die Behauptung, das Tier gefährde Menschen oder Vieh, ist nicht leicht zu widerlegen.

VGT-Forderung: „Brüssel muss reagieren“

Balluch: „Damit ist der von Brüssel verhängte strenge Schutz der Wölfe obsolet. Es kümmert hier auch keinen, ob der Bestand des Wolfes nach zehn Abschüssen in Kärnten gefährdet wird. Es wird mit Sicherheit zu Reaktionen kommen, leider arbeitet der Faktor Zeit gegen uns, denn wir können nicht einfach irgendwas so wie Gruber verordnen – wir müssen den Rechtsweg einschlagen, das dauert eben“. Zu Beginn der Almsaison werden Schafe wieder aufgetrieben. Balluch: „Ohne Schutz werden sie in Wolfsgebieten natürlich gefährdet sein, das ist keine Frage. Dann wird es wieder tote Schafe geben und möglicherweise auch tote Wölfe, egal ob die überhaupt einen Riss als Übeltäter verursacht haben oder nur zufällig, weil ein Abschuss frei war, erwischt werden. Brüssel muss reagieren“, fordert er.

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