Vergewaltigung: 11-Jährige musste stundenlanges Martyrium erleiden
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag ein Prozess gegen einen 14-Jährigen aus der Ukraine begonnen. Dem Buben werden Vergewaltigung, sexueller Missbrauch Unmündiger sowie versuchte Nötigung vorgeworfen.
Beim Opfer handelte es sich um ein elfjähriges Mädchen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger entschied, das Beweisverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Ein Urteil könnte gegen Mittag fallen.
Bild- und Videomaterial
Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse fasste sich in ihrem Anklagevortrag kurz. Der 14-Jährige habe sein Opfer fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei. Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege.
Fünf Wochen U-Haft
Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: „Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen.“ Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte.
Psychologische Betreuung
In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: „Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe.“ (APA/red 29.4.2024)
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