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/ ©APA/HELMUT FOHRINGER
Der Termin findet diesmal in der Justizanstalt Stein statt

Josef F. träumt von einer Entlassung in die Freiheit

Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird am Dienstag in Krems erneut gerichtlich angehört.

von APA/RED
3 Minuten Lesezeit(508 Wörter)

Stattfinden wird der nicht-öffentliche Termin diesmal in der Justizanstalt Stein. Entschieden wird von einem Drei-Richterinnen-Senat, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt wird.

Beschluss wird von Drei-Richterinnen-Senat getroffen

Der Beschluss nach der Anhörung wird von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Geladen sind die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige samt seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Hinzu kommen nach Angaben des Landesgerichts „informierte Personen“ aus der Justizanstalt, um im Fall der Fälle über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Von 13 bis 14 Uhr

Der Termin ist von 13 bis 14 Uhr angesetzt. Verteidigerin Wagner gab in der Mittagszeit vor der für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Justizanstalt Stein ein Statement ab. Zuvor hatte sie Josef F. einen Besuch abgestattet. Der 89-Jährige sei bereits „einigermaßen aufgeregt“, sagte die Rechtsanwältin vor den zahlreich erschienen Medienvertretern. Sie habe ihren Mandanten „vorbereitet, dass alles möglich ist“.

Entlassung in die Freiheit

Zwei Gutachten würden F. „einen entsprechenden Gefährlichkeitsabbau attestieren“, gleichzeitig besage eine gerichtsmedizinische Expertise, dass der betagte Mann „körperlich fit ist – was aber natürlich nichts über seinen Geisteszustand aussagt“, so Wagner. Generell träume der 89-Jährige von der Entlassung in die Freiheit, einem eigenen Haus und „einem selbstbestimmten Leben“.

Bis zum Beschluss in Justizanstalt Stein

Für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der möglichen Entscheidung des Dreiersenats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Entscheidung noch nicht geklärt

Krems war zuletzt am 25. Jänner 2024 Schauplatz einer Anhörung von Josef F. gewesen. Der nicht-öffentliche Termin am Landesgericht Krems wurde damals ebenfalls von großem medialem Interesse begleitet. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wurde. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 89-Jährigen.

Warum wurde Josef F. festgenommen?

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten. (APA/red 30.4.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.04.2024 um 13:07 Uhr aktualisiert

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