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Raser-Alarm: Deutscher Motorradfahrer donnert mit 200 km/h über Straße

Am 1. Mai 2024 wurde ein deutscher Motorradfahrer auf der L200 in Vorarlberg von der Polizei gestoppt, weil er mit über 200 km/h unterwegs war. Sein Motorrad wurde vorläufig beschlagnahmt.

von Stefan Putz
1 Minute Lesezeit(117 Wörter)

Am 1. Mai 2024 gegen 15 Uhr wurde ein deutscher Motorradlenker nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L200 von Schnepfau/Hirschau in Fahrtrichtung Mellau von einer Zivilstreife der Polizei, Landesverkehrsabteilung Bregenz, angehalten und kontrolliert. Der 36-jährige Motorradlenker war mit einem Motorrad der Marke Ducati auf der L200 mit über 200 km/h unterwegs.

Polizisten konnten die Fahrt aufzeichnen

Die Fahrt wurde mittels Video aufgezeichnet und die Übertretung ausgewertet. Die Auswertung ergab eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 191 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h (Freiland). Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad am Anhalteort durch die Beamten vorläufig beschlagnahmt und der Behörde überstellt.

Beschlagnahmebestimmung § 99a StVO 1960

Laut den seit März 2024 geltenden Bestimmungen dürfen Organe der Straßenaufsicht unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes drohen folgende Rechtsfolgen:

  • Geldstrafe: 500 bis 7.500 Euro
  • Führerscheinentzug: mindestens 6 Monate
  • Nachschulung
  • Im Wiederholungsfall (4 Jahre): Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung


Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 02.05.2024 um 14:43 Uhr aktualisiert

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