Familienbeihilfe 2024 – wann das Geld auf dein Konto kommt
Hunderte Euro überweist der Bund monatlich auf das Konto von Eltern. Immer ungefähr zur gleichen Zeit wird die Familienbeihilfe ausbezahlt. Wann genau das ist, erfährst du hier.
Jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf die Familienbeihilfe. Dabei ist es auch völlig egal, wie hoch das Einkommen der Eltern ist. Dabei beträgt der Mindestbetrag für die Familienbeihilfe 130 Euro – ein monatliches Sümmchen, das für viele Familien ausschlaggebend ist, um über die Runden zu kommen.
130 Euro und mehr
Grundsätzlich aber ist die Familienbeihilfe ganz davon abhängig, wie alt das Kind ist. Der Betrag startet mit einer Höhe von 130 Euro bei der Geburt, mit dem 3. Geburtstag kommt es dann erstmals zur Erhöhung. Mehr Geld gibt es zusätzlich durch die Geschwisterstaffelung und bei einer Behinderung des Kindes. Auch wenn das Kind volljährig ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf die Familienbeihilfe.
Hast du Kinder?
Immer Anfang des Monats
Ausbezahlt wird die Familienbeihilfe immer Anfang des Monats um den 5. und 6. herum. Die Auszahlungsdaten für das heurige Jahr fasste das Medium finanz.at zusammen. Du findest sie hier in der Tabelle.
Auszahlungsdaten 2024
Monat | Überweisung |
Januar 2024 | 5. Jänner 2024 (Freitag) |
Februar 2024 | 6. Feber 2024 (Dienstag) |
März 2024 | 6. März 2024 (Mittwoch) |
April 2024 | 5. April 2024 (Freitag) |
Mai 2024 | 6. Mai 2024 (Montag) |
Juni 2024 | 6. Juni 2024 (Donnerstag) |
Juli 2024 | 5. Juli 2024 (Freitag) |
August 2024 | 6. August 2024 (Dienstag) |
September 2024 | 6. September 2024 (Freitag) |
Oktober 2024 | 4. Oktober (Freitag) |
November 2024 | 6. November 2024 (Mittwoch) |
Dezember 2024 | 6. Dezember 2024 (Freitag) |
Häufig gestellte Fragen
Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.
- Ab Geburt – 132,30 Euro
- Ab 3 Jahren – 141,50 Euro
- ab 10 Jahren – 164,20 Euro
- ab 19 Jahren – 191, 60 Euro
Zusätzlich gibt es noch die Geschwisterstaffelung. Mehr dazu hier.
Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden. Mehr dazu hier.
Bei der Geburt eines Kindes erfolgt die Gewährung für die Familienbeihilfe automatisch. In allen anderen Fällen ist – nach wie vor – ein Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe notwendig. Der Familienbeihilfenantrag kann elektronisch über FinanzOnline an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden.
Das kannst du hier im Rechner des BKA herausfinden.
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