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/ ©APA/dpa
Um den Wolf geht es am Montag im Grauen Haus in Wien.

Kärntner Bürgermeister wegen Wolfabschussprämie vor Gericht

Weil er dem örtlichen Jägerverband in einem Interview sinngemäß 2500 Euro Prämie pro Wolfskadaver zugesagt hat, muss sich ein Kärntner Bürgermeister nun in Wien vor Gericht verantworten.

von Gerrit Tscheru
2 Minuten Lesezeit(471 Wörter)

Ein ungewöhnlicher Prozess geht am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen einen Kärntner Bürgermeister über die Bühne. Der Ortsvorsteher einer Mölltaler Gemeinde muss sich wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vor dem Kadi verantworten. Er hatte im vergangenen August dem Nachrichtenmagazin „Profil“ sinngemäß erklärt, seine Gemeinde werde dem örtlichen Jägerverband 2.500 Euro pro vorgelegtem Wolfskadaver bezahlen.

Aufruf zum illegalen Erlegen von Wölfen

Ob das Tier davor ordnungsgemäß vergrämt wurde, sei dabei nicht von Bedeutung. „Wir müssen den Jägern einen Anreiz geben“, zitierte das Magazin den Bürgermeister. Das brachte diesem nun einen Strafantrag ein, nachdem der „Verein gegen Tierfabriken“ (VgT) ihn bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt hatte. Die darin geäußerten Vorwürfe in Richtung Amtsmissbrauch und Anstiftung zur Tierquälerei wurden von der Anklagebehörde zwar nicht aufgegriffen. Allerdings drohen dem Bürgermeister im Fall einer Verurteilung nun bis zu zwei Jahre Haft, weil er laut Anklage mit seiner Prämie zum illegalen Erlegen von nicht zum Abschuss freigegebenen Wölfen aufgerufen haben soll. Der Wolf ist grundsätzlich streng geschützt.

„Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden“

„Als Bürgermeister muss ich die Tierhalter und Bauern schützen.“ Offiziell seien in Kärnten bisher elf Problemwölfe erlegt worden: „In Wahrheit sind es aber 40 bis 50.“ Man komme „der fatalen Entwicklung in Österreich, wo es mindestens 400 Wölfe gibt“ nämlich nur „mit Maßnahmen“ an: „Wenn wir den Wolf sehen, muss er geschossen werden,“ erläutert der Ortsvorsteher einer Mölltaler Gemeinde. Er sei bei diesem Thema „der Zeit voraus“, betonte der Bürgermeister: „Ich wollte wachrütteln.“ Daher habe man die Wolf-Abschuss-Prämie beschlossen: „Uns als Gemeinde interessiert nicht, ob er ordnungsgemäß erlegt wurde oder nicht. Wir wollen die Leistung belohnen.“ Auf die Frage, wie oft in Großkirchheim die Prämie von 2.500 Euro denn bisher ausbezahlt worden sei, erwiderte der Angeklagte: „Leider noch nicht.“ Das liege aber nicht daran, dass es keine Abschüsse gebe. Die Kadaver würden aus Furcht vor möglichen rechtlichen Folgen wohl verscharrt, vermutete Suntinger. Er sei „grundsätzlich den Gesetzen verpflichtet“, habe aber „die Verpflichtung aufzuzeigen, wenn etwas schief läuft“, merkte der Bürgermeister noch an.

„Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“

Schließlich ließ er sich aber doch auf das diversionelle Angebot ein. „Es war gesetzwidrig. Es tut mir leid“, räumte er ein und übernahm damit die für eine Diversion erforderliche Verantwortung. Und weiter: „Im Allgemeinen hätte man die Vorgangsweise vermeiden müssen.“ Zukünftig würden sich aber die Gesetze ändern. Die am 15. Mai in Kraft tretende Kärntner Weideordnung werde Erleichterungen im Kampf gegen Problemwölfe bringen, zeigte sich der Großkirchheimer Ortschef zuversichtlich. (APA/Red, 06.05.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 06.05.2024 um 16:56 Uhr aktualisiert

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