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Anzeigenhagel: Rotkreuz-Autos parken falsch
Müssen die Lenker selbst die Kosten für das Falschparken bezahlen?

Anzeigenhagel: Rotkreuz-Autos parken falsch

Einen geeigneten Parkplatz zu finden ist oft gar nicht so leicht, vor allem wenn verletzte oder alte Menschen abgeholt oder heimgebracht werden. Das Rote Kreuz beobachtet immer mehr Anzeigen wegen Besitzstörung.

von Eva Taumberger
1 Minute Lesezeit(210 Wörter)

Laut Medienberichten zufolge, kommt es immer häufiger zu Anzeigen wegen Besitzstörung gegen Rotkreuz-Mitarbeiter, wenn Rettungsfahrzeuge auf privaten Flächen parken. Dabei ist es oft schwierig, in diesen Situationen einen geeigneten Parkplatz zu finden.

„bedenkliches, gesellschaftliches Problem“

„Dass parkende Rettungsfahrzeuge zunehmend wegen Besitzstörung angezeigt werden, sei ein bedenkliches gesellschaftliches Problem“. Das sagte die Sprecherin des Roten Kreuzes Salzburg, Roberta Thanner gegenüber dem ORF. „Denn jeder Rettungswagen sei als solcher erkennbar“. Die Anzeigen gibt es meistens bei Krankentransporten, wo Menschen beispielsweise ins Altersheim oder in ein Spital gebracht werden. Bei Notfällen mit Blaulicht und Folgetonhorn dürfen die Lenker das Fahrzeug abstellen.

Lenker sind verärgert: Müssen sie selbst zahlen?

Daraufhin schickte das Rote Kreuz Salzburg eine Dienstinformation aus, mit der Bitte um Achtsamkeit, damit keine Besitzstörungsanzeigen passieren. Die Fahrzeuglenker sind dadurch verärgert, weil sie möglicherweise die Anzeigen selbst bezahlen müssen. Beim Roten Kreuz wird jede Anzeige einzeln geprüft. In manchen Fällen werde die Anzeige zurückgezogen, oder der Betrag werde verringert, schreibt der ORF. „Den Rest müsse der Lenker bezahlen. In Einzelfällen übernehme das Rote Kreuz die Kosten, sagte Roberta Thanner, wenn die Prüfung ergeben habe, dass den Fahrer kein Verschulden treffe.“

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