Ungeschützter Sex: Mann von Stealthing-Vorwurf freigesprochen
Für einen 32-jährigen Mann wurde ein One-Night-Stand zum Verhängnis. Er hatte ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Bekanntschaft, obwohl diese ausdrücklich um Verhütung gebeten hatte.
Laut Medienberichten zufolge hatte der beschuldigte Mann am 9. März 2024 Sex mit einer 24-jährigen irischen Urlauberin. Der 32-Jährige hatte auf Verhütung verzichtet, obwohl die Frau diesem nicht zustimmte. Dieses Vorgehen hatte ein böses Nachspiel.
One-Night-Stand mit Folgen
Bei einem Urlaubstag in Wien lernt eine Irin einen 32-jährigen Mann kennen. Die beiden trafen bei einem Rock-Konzert aufeinander und waren sich gleich sympathisch. In dem Moment war schnell klar, diese Bekanntschaft wird im Bett enden. Auf dem Heimweg wurde seinerseits angemerkt, dass er nur ein Kondom habe. Sie betonte, dass sie nur Sex mit Verhütung wolle. Zuhause angekommen, ging es gleich zur Sache. Das eine Kondom wurde verwendet und entsorgt. „Ich bin mir 100-prozentig sicher, dass sie mitbekommen hat, dass ich danach keines mehr übergestreift hatte. Wir haben ja weitergefummelt“, sagt der 32-jährige Niederösterreich laut der „Kronen Zeitung“.
Nachspiel vor Wiener Strafrichter
Das Abendteuer endete in Wien vor dem Strafrichter. Die Anklage lautet „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“, bedroht mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Irin betont bei der Zeugenaussage, dass nur geschützter Sex vereinbart war. Sie reiste extra für die Zeugenaussage erneut nach Wien. Die Frage, ob sie davon überzeugt war, dass der Mann das gebrauchte Kondom noch einmal verwenden hätte sollen, wurde nicht klar beantwortet.
Mit Pfefferspray gestoppt
„Stop“ sagte die Frau und griff zum Pfefferspray. Sie konfrontierte ihn mit der Situation. Da der Schutz gefehlt hat, wollte sie alle Daten von dem Mann, um etwaige Kosten für Testungen auf Geschlechtskrankheiten ersetzt haben wollte. Die Frau erstattete Anzeige.
Abstreifen des Kondoms
In dem Prozess prallen unterschiedliche Sichtweisen des Ereignisses aufeinander. Sie sieht sich als Opfer von „Stealthing“, also dem unbemerkten Abstreifen des Kondoms. Er wiederum betont den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr und die ausdrückliche Klarheit über das verwendete Kondom. „Ungenauigkeiten ziehen sich durch dieses Verfahren“, sagt Ernst Schillhammer, der Anwalt des angeklagten Niederösterreichers. Der Richter Philipp Graser verkündete dann den „Freispruch, nicht rechtskräftig“, berichtet die „Kronen Zeitung“.
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