Villacherin war jahrelangem Martyrium ausgesetzt: Urteil überrascht
Am Mittwoch, den 8. Mai 2024 musste sich ein Villacher vor der Staatswirtschaft Klagenfurt verteidigen. Die Anklagepunkte wiegen schwer. Umso überraschender war das Urteil.
Wie berichtet, sind es sehr schwere Vorwürfe, derer sich ein Villacher gestern stellen musste. Er soll seine Freundin jahrelang „massiv geschlagen“ haben, wie das Landesgericht Klagenfurt berichtet. Kopfstöße, Tritte, heftiges Würgen und in weiterer Folge ein Nasenbeinbruch sowie eine nötige Trommelfelloperation – das alles musste eine Villacherin über Jahre hinweg erleiden. Laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe Lebensgefahr bestanden. Nun kam es zum Prozess.
Villacher hat Freundin gewürgt
Der 48-Jährige war geständig. Er gab an, dass ein Streit, bei dem er betrunken war, eskalierte. Es selbst aber könne sich an Details nicht mehr erinnern. Bildaufnahmen jedoch zeigen eine Frau, die eindeutig zum Opfer massiver Gewalt wurde. Der Villacher hat seine Freundin gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam, schildert diese vor Gericht. Schließlich jedoch – und zum großen Glück der Frau – schlief der Betrunkene ein.
Akute Lebensgefahr
Die blauen Flecke und die gebrochene Nase zählen nur zu den körperlich sichtbaren Spuren, welche der Akt an ihr hinterlassen hat. Auch Dauerschäden, wie einen Tinnitus und ein Schaden des Hörvermögens, musste das Opfer hinnehmen. Laut der Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer herrschte „potentielle Lebensgefahr“ für das Opfer. Die Villacherin gab an, dass sich ihr Freund nach den Vorfällen immer reumütig zeigte und sich entschuldigte. Sie glaubte ihm, aber nichts änderte sich.
Zu „mildes“ Urteil?
Die Richterin Marlene Moshammer verkündete schließlich das Urteil: Zehn Monate teilbedingte Haft – und das für schwere Körperverletzung und fortgesetzte Gewaltausübung über einen Zeitraum von vier Jahren. 4356 Euro Schmerzensgeld muss der Villacher an das Opfer zahlen, auch die Dauerschäden werden anerkannt, die aber laut „Kronen Zeitung“ bei dem Strafausmaß nicht berücksichtigt wurden. „Ich hätte es anders angeklagt, wäre es mein Akt gewesen“, so das Fazit von Staatsanwältin Barbara Baum laut entsprechendem Medienbericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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