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EU-Verordnung: Jeder gefällte Baum muss gemeldet werden

Die EU-Entwaldungsverordnung steht derzeit in Kritik bei verschiedensten Organisationen und Stellen. Denn jeder gefällte Baum muss gemeldet werden.

von Amélie Meier
Amelie Meier 5 Minuten Online Redaktion
3 Minuten Lesezeit(629 Wörter)

Die EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) setzt sich zum Ziel den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Die Rohstoffe Palmöl, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Rinder, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (bei Rindern das Fleisch, nicht jedoch die Milch) dürfen ab 2025 nur dann in der EU in Verkehr gebracht bzw. aus der EU ausgeführt werden, wenn sie legal und nicht auf ehemaligen Waldflächen (=entwaldungsfrei) erzeugt wurden sowie eine Sorgfaltserklärung vorliegt, heißt es auf der Website der Oberösterreichischen Landwirtschaftskammer.

Jeder Waldbesitzer muss sich registrieren

Um die Überprüfung und Rückverfolgbarkeit von Produkten sicherzustellen, plant die Europäische Kommission, ein umfassendes Informationssystem einzuführen. Jeder Waldbesitzer, der Holz vermarktet, muss sich in diesem System registrieren und eine Erklärung zur Sorgfaltspflicht abgeben. Dazu sind verschiedene Daten anzugeben, darunter der lateinische Name der Holzart, die Menge und die geografischen Koordinaten des Grundstücks. Dadurch wird im Informationssystem eine Referenznummer generiert, die wiederum an den nächsten Akteur in der Lieferkette, wie z. B. ein Sägewerk, weitergegeben werden muss. Diese Maßnahmen werden ergriffen, obwohl illegale Abholzung in Österreich kein Problem darstellt.

Ab 30. Dezember 2024

Die Verordnung tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft. Kleine und mittlere Markteilnehmer wie auch Land- und Forstwirte müssen, mit Ausnahme des Holzbereiches, dieser aber erst ab 30. Juni 2025 nachkommen. Größere Betriebe, wie Sägewerke und Schlachthöfe, müssen die EU-Entwaldungsverordnung bereits ab Ende des Jahres umsetzen. Die Verpflichtung umfasst auch den Handel zwischen Landwirten (bspw. Verkauf von Einstellern) oder das Verschenken von Brennholz an die Verwandtschaft.

Wie sind Land- und Forstwirt:innen in Österreich betroffen?

Für jedes Stück Holz, jedes Rind und jedes Kilogramm Soja muss noch vor Inverkehrbringen in der EU nachgewiesen werden, dass es entwaldungsfrei produziert wurde, auch wenn die Erzeugungsfläche vor 2021 bereits landwirtschaftlich genutzt wurde. Holz von Flächen, die bis 2021 noch Wald waren, darf ebenso wie darauf angebautes Soja und weidende Rinder nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Wie schon beschrieben, muss ein Nachweis durch Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein EU-Informationssystem gemacht werden. Bei Rindern muss beispielsweise nicht nur der Stall, sondern auch jede einzelne Weidefläche angegeben werden. Gibt es keinen Nachweis der Entwaldungsfreiheit, so darf Holz, Rind und Soja auf dem EU-Binnenmarkt nicht verkauft werden. Hier findest du eine Online-Petition gegen diese Verordnung.

Verschiebung von 22 EU-Mitgliedsstaaten gefordert

Auf Initiative von Bundesminister Totschnig haben auch die Landwirtschaftsminister von 22 EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu aufgefordert, das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung zu verschieben und Verbesserungen vorzunehmen. Darüber hinaus wurden von Verbänden der betroffenen Sektoren und Abgeordneten des Europäischen Parlaments verschiedene weitere Maßnahmen ergriffen und werden kontinuierlich fortgesetzt, um auf die Belastung durch die Verordnung hinzuweisen.

Bild auf 5min.at zeigt (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger
©LKÖ/APA/Fotoservice Schedl
Kritik seitens LKÖ-Präsident Joesf Moosbrugger

„Natürlich sind auch wir gegen die Abholzung von Regenwäldern und gegen die Entwaldung anderer Weltregionen. Eine entsprechende Verordnung darf jedoch nicht dazu führen, dass eine nachweislich nachhaltige Waldbewirtschaftung in Ländern wie Österreich, wo mehr Holz nachwächst als geerntet wird, praktisch verunmöglicht wird. Von daher begrüßen wir das Engagement von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf EU-Ebene sehr, eine grundlegende Verbesserung dieser vor unnötiger Bürokratie nur so strotzenden Verordnung herbeizuführen“, betont Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger anlässlich des Agrarministerrates in Brüssel. „Die vorliegende Verordnung hätte in unseren Breiten, wo die Waldbewirtschaftung ohnehin durch strenge Forstgesetze geregelt ist, keinerlei Nutzen. Sie wäre aber mit einem enormen, vollkommen unsinnigen Aufwand verbunden und würde lediglich den Frust der (Wald-)Bäuerinnen und Bauern über unnötige bürokratische Hürden verstärken. Schluss mit der ständigen Behinderung wertvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen, die wir auch für die Klimafitness unserer Wälder und Energiesysteme dringend brauchen“, betont Moosbrugger.

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