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Zadic und Edtstadler versprachen Beschluss vor dem Sommer

Erhöhung: Kostenersatz bei Freisprüchen auf den Weg gebracht

Die von der Regierung geplante Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren soll noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Die Bundesregierung einigte sich nun auf letzte Details.

von Stefan Putz
2 Minuten Lesezeit(439 Wörter)

Die Regierung brachte am Mittwoch im Ministerrat eine entsprechende Regierungsvorlage auf den Weg. Wie bereits Ende April angekündigt, können im Extremfall bis zu 60.000 Euro für Anwaltskosten beigesteuert werden. Vorgesehen ist auch, dass erstmals ein Ersatz für eingestellte Strafverfahren eingeführt wird. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf vom April wurde in dem adaptierten Gesetzesentwurf das vorgesehene zusätzliche Personal weiter aufgestockt: Statt wie geplant zwei zusätzliche Richter-Planposten soll es nun derer sechs geben, erklärten Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Damit kommt die Regierunge einer Forderung der Richtervereinigung nach.

70 Millionen zusätzlich

Das Finanzministerium stellt für das Paket wie geplant für 2024 insgesamt 70 Millionen Euro zusätzlich für den Kostenersatz zur Verfügung. Das entspricht einer Verdreißigfachung der Mittel. Bei der Verteilung der zusätzlichen Gelder wird gestaffelt: Bei Freisprüchen vor Bezirksgerichten wird der Ersatz von 1.000 auf bis zu 5.000 Euro verfünffacht. In komplexen Fällen kann der Beitrag noch einmal um 50 Prozent erhöht werden, in sehr komplexen Fällen sogar um 100 Prozent, also auf bis zu 10.000 Euro. Bei Freisprüchen an Landesgerichten durch Einzelrichter kann es bis zu 13.000 Euro geben, bisher waren es höchstens 3.000. Auch hier ist bei komplexen Fällen eine Überschreitung um 50 bzw. 100 Prozent möglich (auf bis zu 26.000 Euro).

60.000 Euro ist das Maximum

Den höchsten Kostenersatz gibt es bei aufwendigen Verfahren, die von Schöffen- oder Geschworenengerichten entschieden werden. Hier sind grundsätzlich bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Bei komplexen Verfahren kann dieser Wert um die Hälfte überschritten werden, also 45.000 Euro erreichen. Bei besonders komplexen Verfahren sollen bis zu 60.000 Euro der Verteidigerkosten bezuschusst werden. 6.000 Euro gibt es als Grundbetrag bei Einstellung im Ermittlungsverfahren, bei komplexen Verfahren liegt der Maximalbetrag bei 12.000 Euro.

„Mehr Fairness schaffen“

Die Komplexität soll sich anhand der Dauer und des Umfangs richten. Ausgegangen wird von einem so genannten Standardverfahren, das in den Erläuterungen zum Gesetz ausgeschildert ist. Über die Höhe des Ersatzes entscheidet Richterin oder Richter. Beschlossen werden soll das Paket in der letzten Nationalratssitzung Anfang Juli. Zadic betonte im Pressefoyer, dass dieser Schritt für einen Rechtsstaat extrem wichtig sei. Auch Edtstadler zeigte sich erfreut: Die Situation, die man bis jetzt vorgefunden habe, sei einem Rechtsstaat „nicht würdig“. Man setze daher die Beträge „ganz ordentlich nach oben“. „Wir hoffen, dass es von den Gerichten entsprechend umgesetzt wird“ – und es zu Kostenersätzen kommt, die das Wort „Ersatz auch wert sind“ – es gehe darum, mehr Fairness zu schaffen, so die Ressortchefin. (APA,red. 22.5)

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