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Symbolfoto
Das Bild auf 5min.at zeigt die EU-Flagge.
Wer am 9. Juni verhindert ist, kann bequem per Wahlkarte wählen.

Wählen mit Wahlkarte: Das musst du beachten

Am 9. Juni steht die Europawahl an. Wer es am Wahlsonntag nicht persönlich zur Urne schafft, kann vorab per Wahlkarte seine Stimme abgeben. Wie das geht, erfährst du hier.

von Gerrit Tscheru
2 Minuten Lesezeit(288 Wörter)

Am 9. Juni werden in der Europäischen Union die zukünftigen Mitglieder des EU-Parlaments gewählt. Rund 434.000 Kärntner und 952.000 Steirer sind wahlberechtigt. Um seine Stimme abzugeben, muss man aber nicht zwangsläufig am Wahltag vor Ort sein: Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, haben die Möglichkeit, vorab per Wahlkarte zu wählen.

Schriftliche Antragstellung bis 5. Juni möglich

Wer per Wahlkarte wählen möchte, muss entweder bis spätestens 5. Juni einen schriftlichen Antrag auf eine Wahlkarte bei seiner Hauptwohnsitzgemeinde stellen und zwar per Post oder E-Mail. Eine Antragstellung ist auch mittels ID Austria online möglich. Wer persönlich bei seiner Heimatgemeinde vorspricht, hat sogar bis 7. Juni, 12 Uhr, die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Was heuer neu ist: Wer möchte, kann seine Stimme direkt vor Ort abgeben, anstatt später per Briefwahl zu wählen.

Wie wählt man mittels Wahlkarte?

Hält man seine Wahlkarte endlich in der Hand, muss der Stimmzettel persönlich und ohne fremde Einflussnahme ausgefüllt werden. Diesen gibt man dann ins Wahlkuvert, das wiederum in die Wahlkarte gelegt wird. Zu beachten ist, dass die Wahlkarte unbedingt zugeklebt und auf der Rückseite unterschrieben werden muss. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, die Wahlkarte abzugeben:

  • per Post (hier ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte rechtzeitig vor 9. Juni, 17 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde ankommt; das Porto wird vom Bund übernommen),
  • persönlich am Tag der Wahl in Wahllokalen (falls man sich zum Beispiel am Wahltag in einem anderen Bundesland befindet),
  • vor einer fliegenden Wahlkommission (diese besucht Wahlberechtigte am Wahltag auf Antrag direkt zu Hause, wenn sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können).

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